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Die neuen Regeln

Am 1. Februar 2023 tritt eine neue Park- und Verkehrsregelung für die verkehrsberuhigte Zone in Kraft. Bürgermeister Caramaschi und Mobilitätsstadtrat Fattor stellten die Einzelheiten vor.

Am 1. Februar 2023 tritt eine neue Verkehrs- und Parkregelung für die verkehrsberuhigten Altstadtbereiche in Kraft. Was das für die Bürgerinnen und Bürger und für die Lieferanten bedeutet und wie genau die Neuerungen aussehen, erklärte Bozens Mobilitätsstadtrat Stefano Fattor im Beisein von Bürgermeister Renzo Caramaschi im Zuge einer Pressekonferenz im Rathaus.

Dabei wurden nicht nur die Regeln für das Be- und Entladen von Waren und Paketen, sondern auch die allgemeinen Verkehrs- und Parkregeln sowie die Voraussetzungen für den Erhalt der Erlaubnis zum Befahren der verkehrsberuhigten Altstadtbereiche erläutert.

Die Neuregelung ist das Ergebnis eines 18-monatigen, komplexen Überarbeitungsprozesses, der mit einer ausführlichen Analyse des Ist-Zustandes und einem intensiven Austausch mit den betroffenen Branchenverbänden einherging, wie Bürgermeister Caramaschi betonte, der die neue Verordnung heute unterzeichnete.

Zu den wichtigsten Neuerungen, die allesamt mit 1. Februar 2023 in Kraft treten, gehört die Anpassung der Be- und Entladezeiten für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t. Diese dürfen künftig von Montag bis Samstag, außer an Wochenfeiertagen, zwischen 06.00 Uhr und 10.30 Uhr in der Altstadt verkehren. Bisher war die Zufahrt nur bis 10.00 Uhr erlaubt. Die eineinhalbstündige Be- und Entladeerlaubnis an den Nachmittagen, die laut Stadtrat Fattor immer wieder für Probleme gesorgt habe, fällt hingegen weg. Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t, die mit Elektro-, Hybrid- oder Wasserstoffantrieb ausgestattet sind, dürfen hingegen bis 11.00 Uhr sowie von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr für Be- und Entladetätigkeiten in die Innenstadt einfahren, am Nachmittag jedoch nur über die Ein- und Ausfahrtsstelle für den ÖPNV am Dominikanerplatz.

Drei- oder vierrädrige Fahrzeuge mit Elektroantrieb, Cargo Bikes, Elektrofahrräder und Elektrokleinfahrzeuge in Fahrradgröße dürfen in der verkehrsberuhigten Zone weiterhin für Waren- oder Paketzustellungen verkehren. Nicht befahren werden darf hingegen die Erbsengasse, die Waaggasse, die Pfarrgasse und der Waltherplatz im Bereich zwischen der Waltherpassage und dem Kornplatz. Auf dem Obstplatz, in der Museumstraße und in der Laubengasse im Abschnitt zwischen dem Kornplatz und dem Obstplatz ist die Durchfahrt hingegen in der Zeit von 10.30 Uhr bis 20.00 Uhr verboten.

Handwerker dürfen die verkehrsberuhigte Zone mit Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t befahren, um dringende Reparaturarbeiten durchzuführen, ohne welche Private oder auch öffentliche Einrichtungen ihrer Tätigkeit nicht mehr ungehindert nachgehen können. In diesem Fall muss innerhalb von 72 Stunden nach dem Befahren der verkehrsberuhigten Zone eine nachträgliche Meldung erstattet werden, der entsprechende Belege beigelegt werden müssen.

Für Fahrradfahrer gilt künftig von 10.30 Uhr bis 20.00 Uhr neben dem Fahrverbot am Obstplatz und in der Museumstraße auch ein Fahrverbot in der Laubengasse im Abschnitt zwischen dem Kornplatz und dem Obstplatz.

In der Erbsengasse, der Waaggasse, in der Pfarrgasse, am Waltherplatz im Abschnitt zwischen der Waltherpassage und am Kornplatz gilt hingegen ein durchgehendes Fahrverbot rund um die Uhr.

Die bisherigen Verkehrs- und Parkgenehmigungen für den Bereich der Altstadt – 2.700 an der Zahl – werden annulliert.

Am 1. Februar 2023 beginnt dann eine rund zehntägige Testphase.

In dieser Zeit wird das elektronische Zufahrtskontrollsystem die Autofahrer an den jeweiligen Einfahrten auf etwaige Unregelmäßigkeiten hinweisen. Es werden jedoch keine Strafen ausgestellt, sofern die Personen im guten Glauben gehandelt haben.

Für die Anwohnerinnen und Anwohner bleibt hingegen alles beim Alten.

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