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Neue Regeln

Seit 21. Dezember 2021 muss die Beschäftigung von gelegentlichen selbständigen Mitarbeiter:innen dem Arbeitsinspektorat im Voraus gemeldet werden.

„Starkes Netzwerk“

Südtirols Wirtschaft wird heuer mit großen Herausforderungen wie Lieferengpässen, Preisschwankungen oder einem veränderten Reiseverhalten konfrontiert sein.

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