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Der 37-Euro-Prozess

Wird der frühere freiheitliche Fraktionssprecher Pius Leitner wegen eines Mini-Betrags am Rechnungshof verurteilt?

von Thomas Vikoler

Alles dokumentiert. Diesen Satz wiederholt der eloquente Anwalt von Pius Leitner immer wieder. Die Freiheitlichen hätten ihre Fraktionsausgaben penibel belegt – auch die fälschlicherweise mit verrechneten Ausgaben im Bozner Beate-Uhse-Shop.

„Wie kann hier also eine schwere Fahrlässigkeit vorliegen?“, fragt Marco Mayr. Er holt weit aus, um jegliche Verantwortlichkeit seines Mandanten bei der Gebarung von Fraktionsgeldern in der Legislatur-Periode 2008-2013 zu bestreiten.

Die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof fordert von Leitner jene 47.256 Euro zurück, für die der Ex-Abgeordnete am Landesgericht zu zwei Jahren Haft wegen Unterschlagung verurteilt worden war. Das Oberlandesgericht sprach ihn später frei, die Kassation annullierte das zweitinstanzliche Urteil. Heuer kommt es zu einem zweiten Berufungsverfahren.

Es scheint aber klar, dass die beanstandeten Ausgaben bis 2011 bereits verjährt sind. Der Verteidigungskampf von Anwalt Mayr bezog sich bei der gestrigen Verhandlung vornehmlich auf die Jahre 2012 und 2013. Für das erste Jahr beanstandet die Staatsanwaltschaft Ausgaben in der Höhe von 17.000 Euro, sie seien für nicht institutionelle, also fraktionsfremde Zwecke ausgegeben worden. Diese Ausgaben hält die Verteidigung für verjährt.

Bleiben 37 Euro aus dem Jahr 2013. Diese verwendete die freiheitliche Fraktion für eine Fahrt nach Innsbruck: Zweimal die Maut für die Europabrücke und die Parkplatz-Gebühr. Die Freiheitlichen waren zu einer Veranstaltung an der Universität Innsbruck eingeladen worden. „Als Landtagsfraktion und nicht als Partei“, wie Verteidiger Marco Mayr betont. Also ein institutioneller Zweck.

Es ist dennoch nicht auszuschließen, dass Leitner am Ende wegen 37 Euro vom Rechnungshof verurteilt wird. Aber es geht auch um die Frage der Verjährung. In analogen Verfahren waren etwa die frühere Landtagsabgeordnete Elena Artioli und der aktuelle Abgeordnete Alessandro Urzì verurteilt worden. Weil diese aber keinerlei Belege für die Ausgaben vorgelegt hatten, wurden die Ausgaben vor 2012 für verjährt erklärt. Bei Leitner, der fleißig Belege gesammelt hatte, könnten die Rechnungshofrichter weiter zurückrechnen.

Eine der offenen Fragen vor dem Urteil, das in einigen Wochen ergehen wird.

 

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