Du befindest dich hier: Home » Chronik » „Bedenkenlos genießbar“

„Bedenkenlos genießbar“

Was kann man noch essen, auch wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist? Und was darf man noch spenden? Nach der Polemik um eine abgelehnte Spende für das Fischerhaus in Vintl gibt die Lebensmittelexpertin Antworten.

von Silke Hinterwaldner

Was kann man noch essen? Wovon sollte man lieber die Finger lassen? Und: Was dürfen oder können karitative Organisationen an Lebensmitteln weitergeben, deren Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist?

Diese Fragen stellen sich viele, nachdem die Caritas im Flüchtlingshaus in Vintl eine Lebensmittelspende abgewiesen hatte.

Zur Erinnerung: Altbürgermeister Rudolf Cerbaro sammelt in Geschäften und Bäckereinen Lebensmittel, um sie an Bedürftige weiterzugeben. Einmal in der Woche legte er bislang auch einen Stopp im Fischerhaus ein. Bis zu jenem Tag im November, an dem die Mitarbeiter der Caritas ihm mitteilten, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum auf den verpackten Süßspeisen, die er mitgebracht hatte, seit einigen Tagen abgelaufen war und man deshalb die Lebensmittel nicht mehr verteilen könne.

Eine derartige Anweisung gebe es tatsächlich, bestätige Paolo Valente, Direktor der Caritas, daraufhin auf Anfrage der TAGESZEITUNG.

Aber macht das tatsächlich Sinn?

Silke Raffeiner, Lebensmittelexpertin bei der Verbraucherzentrale in Bozen kann all diese Fragen beantworten. „Grundsätzlich gilt“, sagt sie, „und das ist wichtig: Man muss zwischen Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum unterscheiden.“ Was auf den ersten Blick kompliziert erscheint, ist in Wahrheit ganz einfach. Auf den Produkten aufgedruckt ist ein Text wie „da consumarsi prefibilmente entro“ oder auf Deutsch: „mindestens haltbar bis“.

Dies bedeutet: Der Hersteller garantiert, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Qualität einwandfrei sein muss. Dies bedeutet aber nicht, dass die Lebensmittel ab diesem Tag ungenießbar sind. „Erfahrungen und auch Untersuchungen in diesem Bereichen zeigen, dass diese Dinge noch weit über dieses Datum hinaus genießbar sind“, erklärt Raffeiner, „manchmal auch noch Monate lang.“ Wer Zweifel hat, sollte sich das Essen zuerst genau anschauen: Gibt es etwa Schimmel? Außerdem sollte man daran riechen und zuletzt kosten. Wenn nichts Auffälliges festgestellt wird, kann man die Lebensmittel getrost essen.

Zu weit mehr Achtsamkeit rät die Lebensmittelexpertin beim Verbrauchsdatum. Das heißt: Ist auf dem Produkt aufgedruckt: „da consumarsi entro“ oder „zu verbrauchen bis“, dann sollte man sich an diese Vorgaben halten. Um sich nicht dauernd mit dem Kleingedruckten beschäftigen zu müssen, lässt sich eine einfache Unterscheidung treffen: In diese Kategorie fallen leicht verderbliche Lebensmittel wie etwa Fisch, Hackfleisch oder Milch. Bei diesen Dingen sollte man vorsichtig sein.

Damit ist klar: Es gibt keinen Grund, warum die Caritas die Spende der Lebensmittel-Tafel in Vintl hätte ablehnen sollen. Die gut und original verpackten, aber eben seit wenigen Tagen verfallenen Süßwaren hätten ohne weiteres verteilt werden können.

Dafür spricht sich sogar ein Landesgesetz aus. Seit 13. März 2018 gilt dieses Gesetz Nummer 2 zur „Förderung von Initiativen gegen die Verschwendung von Lebensmitteln und anderen Produkten“. Darin heißt es:

„Die unentgeltliche Weitergabe von Lebensmittelüberschüssen zu karitativen Zwecken ist auch über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus zulässig, wenn die Erstverpackung unversehrt ist, geeignete Lagerungsbedingungen garantiert sind und sich die Überschüsse noch für den Verzehr eignen.“

Damit sollte eigentlich alles gesagt sein.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen