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Ticket für die Schwiegermutter

Tauziehen um das Zufahrtsrecht zu drei Häusern in Falzeben in Hafling: die Besitzer fordern ein amtlich eingetragenes Servitut, die Gemeinde ist zu diesem Schritt nicht bereit. Das führt zu teilweise grotesken Situationen.

von Karin Gamper

„Das Ganze ist absurd“,  sagt Michael Steiner, „anstatt diese Angelegenheit nach 50 Jahren endlich zu regeln, bleibt die Gemeinde untätig.“

Worum geht es?

In Falzeben in der Gemeinde Hafling schwelt ein Konflikt um das Zufahrtsrecht zu drei Häusern. Zwei davon sind Ferienvillen. Sie gehören den Meraner Familien Tomio und Ladurner. Das dritte Gebäude gehört Michael Steiner, der dort seinen Wohnsitz hat. Der Meraner hat das Wohnhaus seiner Mutter vor einiger Zeit geerbt. Alle drei Immobilien grenzen direkt an den großen Parkplatz des Skigebiets Meran 2000 und sind nur über diesen zu erreichen. Das Areal befindet sich im Besitz der Gemeinde Hafling, die es der Skigesellschaft zur Parkplatznutzung überlassen hat. 

Um die Zufahrt zu den drei Immobilien ist nun ein offener Streit entbrannt. Konkret geht es darum, dass die Besitzerfamilien die grundbürgerliche Eintragung eines Zufahrtsrechts für sich einfordern. Denn obwohl die Häuser vor fünf Jahrzehnten errichtet wurden, gibt es bis heute keine geregelten Ein- und Ausfahrten. Das führt zu teils grotesken Situationen: „Wenn wir zu unseren Häusern wollen“, erklärt Steiner, „dann dürfen wir dies nur über den Kassenbereich des Parkplatzes tun“. Konkret bedeutet dies: „Sobald auf Meran 2000 Hochsaison herrscht, müssen wir mit dem Pkw ebenso in der Schlange stehen wie die Ausflügler und Skifahrer“. Noch absurder sei jedoch, dass sämtliche Besucher der Besitzerfamilien für die Zufahrt zu den Privathäusern Parkplatzgebühren bezahlen müssen. „Am Heiligen Abend ist meine Schwiegermutter zu Besuch gekommen und auch sie musste an der Parkplatz-Kasse ein Ticket lösen, um vorbeigelassen zu werden“, erzählt Steiner kopfschüttelnd. Dasselbe gelte für Handwerker oder andere Besucher: „Sie alle müssen an der Kasse bezahlen, um auf mein Grundstück zu gelangen.“

Die einzige Lösung laut Steiner: „Wir fordern, dass die Gemeinde die Situation endgültig bereinigt und ein Zufahrtsrecht im Grundbuch verankert“. Der Vorschlag: „Die Zufahrt erfolgt südlich des Parkplatzes, die notwendige Schranke würden wir selbst finanzieren“, so Steiner. Außerdem erwarten sich die drei Familien eine Regelung für den Schneeräumungsdienst. Steiner: „Wenn es schneit und der Parkplatz nicht geräumt wird, hängen wir fest“. Selbst die Schaufel in die Hand nehmen gehe auch nicht: „Das Areal gehört mir nicht“, so Steiner. 

Die Forderung der Hausbesitzer stößt bei der Gemeinde auf Gegenwind: „Für uns stellt sich die Frage, ob es ein Servitut für eine 600-700 Meter lange Zufahrt durch den Parkplatz, der ja öffentlicher Grund ist, überhaupt braucht“, sagt Bürgermeister Andreas Peer. Dies deshalb, da bereits in der Saison 2019/20 ein neues Parkplatz-Konzept umgesetzt werden soll. „Davon redet die Gemeinde bereits seit Jahren“, hegt Michael Steiner große Zweifel. Bürgermeister Peer jedoch widerspricht: „Geplant sind eine Einfädelungsspur, Zahlautomaten sowie drei getrennte Einfahrten, wovon eine genau gegenüber Steiners Haus liegt.“ Die Zufahrt ins Parkareal werde dadurch beschleunigt. Ein eingetragenes Servitut sei deshalb bei der Planung hinderlich und nicht notwendig. Peer hat wenig Verständnis für die Vehemenz, mit der die Hausbesitzer die Zufahrtsregelung vorantreiben: „In der Vergangenheit gab es nie Probleme und die Familien durften immer durchfahren“. 

Wie geht es angesichts der verhärteten Fronten weiter? Ein Mediationsversuch ist bereits gescheitert. Es läuft wohl alles auf ein Gerichtsverfahren hinaus. Fabrizio Francia, Anwalt der Hausbesitzer, ist siegesgewiss: „Für meine Mandanten ist die fehlende Zufahrt ein Nachteil“. Das Parkplatz-Areal sei einst als Weide genutzt worden. Die Familien hätten somit vor der Errichtung des Parkplatzes freie Durchfahrt zu ihren Häusern gehabt. Francia beruft sich auf zwei gesetzliche Säulen: Zum einen sei das Durchfahrtsrecht inzwischen ersessen. Zum anderen sehe das Zivilgesetzbuch für Immobilien ohne Zufahrtsmöglichkeiten die richterliche Eintragung eines begründeten Wegerechts vor. 

Bürgermeister Andreas Peer lässt sich davon nicht beeindrucken. „Ich bin keiner, der gerne streitet“, sagt er. Die Gemeinde werde sich jedoch auch weiterhin „aus rechtlichen und institutionellen Gründen“ der grundbürgerlichen Eintragung des Zufahrtsrechts widersetzen. „Notfalls auch gerichtlich“, so Peer.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (13)

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  • tiroler

    Glückliches Land Südtirol. Das sind die Probleme der Menschen hier.

  • meinemeinung

    genau das sind die Situationen wo man einen Bürgermeister braucht, der einem hilf und nicht einen , der mit Steuergelder gegen die eigene Leute prozessiert.
    Situationen wie diese gibt es noch und nöcher , wer hilf ,was soll man tun, Rechtsanwälte die kosten und jeder hat nicht das Geld und die Courage , mit der Gemeinde zu prozessieren ,man braucht Sie ja wieder einmal !! Erpressung pur
    Politiker reißt euch am Reimen ,wenn Ihr noch ein bisschen Respekt und Ansehen bei der Bevölkerung haben wollt ,denn genau in diesen Situationen möchte man geholfen werden und nicht noch mehr Probleme bekommen.

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