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Muss Gynäkologe zahlen?

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Ein Meraner Gynäkologe, Paolo Netzbandt, soll Frauen über 45 fruchtbarkeitsfördernde Medikamente verschrieben haben. Nun soll er 69.000 Euro Schadenersatz zahlen.

Die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof interessiert sich auch für Schwangerschaften bzw. deren Förderung. Und sie fordert 69.000 von einem in Meran tätigen Gynäkologen, Paolo Netzbandt, der Frauen fruchtbarkeitsfördernde Medikamente verschrieb. An sich nichts Ungewöhnliches.

Das Problem dabei: Die Frauen, denen die Medikamente zwischen 2011 und 2016 verschrieben wurden, waren älter als 45 Jahre alt. Und laut gesetzlichen Bestimmungen übernimmt der Sanitätsbetrieb die Medikamentsspesen allein für Frauen, welche diese Altersgrenze nicht überschreiten. Auch weil ab da das Komplikationsrisiko bei Geburten wesentlich steigt.

Gynäkologe Netzbandt stellte die Rezepte auch für Frauen mit Kinderwunsch aus, die 46 und 47 Jahre alt waren. Für die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof ein eindeutiger Verstoß gegen das Gesetz. Der Sanitätsbetrieb, der das Alter der Frauen offenbar nicht überprüfte, ersetzte ihnen die Ausgaben für die Medikamente.

Verantwortlich gemacht werden nun nicht die Frauen, sondern der Rezeptaussteller.

Gegen Paolo Netzbandt läuft am Landesgericht parallel ein Strafverfahren zu denselben Vorwürfen. Dabei wurden Sicherheitsbeschlagnahmen durchgeführt: Für 13.000 Euro zur Absicherung der Forderungen des Südtiroler Sanitätsbetriebs und 7.000 Euro zugunsten des Trentiner Sanitätsbetrieb.

Das Urteil des Rechnungshofes sollte in einigen Wochen ergehen.

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