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Das Pöder-Dossier

Die BürgerUnion erhebt in Zusammenhang mit der Vergabe der Buskonzessionen und zur Beauftragung von Pierluigi Mantini schwere Vorwürfe gegen das Land.

Nun reagiert auch Andreas Pöder auf die Beauftragung von Pierluigi Mantini durch die Landesregierung.

Der Top-Anwalt und Ex-Parlamentier soll das Land bei der Vergabe der Buskonzessionen beraten. Das Anfangshonorar für den Anwalt beträgt 175.000 Euro.

„Die Kosten in der Höhe von 175.000 Euro für den vom Land als externen Berater beauftragten Verwaltungsrechtler, Pierluigi Mantini, zur Vergabe der Südtiroler Buskonzessionen sollen von jenen übernommen werden, welche die erste Ausschreibung verbockt haben“, so der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder.

Pöder nennt auch konkret die Namen von Landeshauptmann Arno Kompatscher, Landesrat Florian Mussner und vor allem den Verfahrensleiter für die annullierte Ausschreibung, Direktor Günther Burger.

Pöder hatte im Juli von „Manipulationsversuchen im Zusammenhang mit der Milliardenausschreibung zu den Südtiroler Buskonzessionen“ gesprochen.

Die Ausschreibung wurde annulliert. Derzeit, so Pöder, laufen Ermittlungen und Rekurse, die Neuausschreibung wird erst im kommenden Jahr vorgenommen werden.

„Wenn es schon zu einer Neuausschreibung kommen müsste, dann nicht mehr unter Verantwortlichkeit der Landesverwaltung sondern unter der Leitung und Aufsicht eines kommissarischen Verwalters“, so der Oppositionspolitiker.

„Hätten die Landesregierung sowie die Ausschreibungsagentur des Landes und Direktor Günther Burger  die erste Ausschreibung ordentlich gemacht und nicht annulliert, dann wäre jetzt kein externer Berater nötig, um die neue Ausschreibung vorzunehmen. Das Land hat eine Ausschreibungsagentur unter der Leitung von Thomas Mathá, ein Mobiltitäsamt und eine Rechtsabteilung. Wozu braucht es jetzt einen externen Berater“, so Pöder.

Zudem sei noch die Frage offen, ob die erste Ausschreibung überhaupt hätte annulliert werden dürfen, so der Abgeordneten.

Pöder listet eine Chronik der Ereignisse auf, wie er sie recherchiert hat. Er selbst spricht von einer „Abfolge von Fehlern und Peinlichkeiten“:

„Landesregierung und Mobilitätsassessorat sowie die Ausschreibungsagentur versuchen sich in der Frage der gescheiterten Milliarden-Ausschreibung für die Buskonzessionen wegzuducken, aber jemand muss dafür die Verantwortung übernehmen. 

Die Ausschreibung der Buskonzessionen ist eine Abfolge von Fehlern und Peinlichkeiten, die ein erschreckendes Maß an Führungsmängeln in der Landesregierung und Willkür im Bereich des Mobilitätsressorts offenbart. Der Verantwortliche für das Ausschreibungsverfahren, Abteilungsdirektor Burger hätte genauso wie Sabes-Generaldirektor Schael für seine Schnitzer und Fehler gegangen werden müssen.

Zuallererst wurde eine Ausschreibung veranlasst, um die Konzessionen in Südtirol aufzuteilen, allerdings hat man dann in den Ausschreibungsmodalitäten festgelegt, dass die Konsortien ohne entsprechende Voraussetzungen gar nicht teilnehmen dürften. Als man darauf aufmerksam wurde, gegen Ende der Ausschreibung, gab es frenetische Kontakte und die Landesregierung versuchte Druck auf die Zuständigen in der Verwaltung auszuüben, um die Ausschreibung zurechtzubiegen und den Konsortien die Teilnahme doch noch zu ermöglichen.

Pöder-Aussendung zum Fall Bus-Konzessionen

Am Ende wurden dann von der Landesregierung in einem Verzweiflungsakt die gesamte Ausschreibung annulliert, womit man Schadenersatzforderungen und weiter juridische Auseinandersetzungen geradezu herausfordert.“

Pöder listet einige Punkte auf, die er selbst für „juridisch mehr als fragwürdig“ hält:

„Am 5. Juli 2018 am Rande der am selben Tags stattfindenden Sitzung des Südtiroler Landtages wurde mir am VORMITTAG desselben Tages gegen 11.00 Uhr, also Stunden vor Bekanntwerden eines internen Schreibens, aufgrund von Gesprächen von Landtagsabgeordneten der Mehrheitsfraktion bekannt, dass Landeshauptmann Arno Kompatscher unter anderem mit Mitarbeitern der Landesverwaltung Besprechungen über schwierige Entwicklungen im Zusammenhang mit der Ausschreibung Nr. AOV/SUA SF 25/2018 führte.
Diese Besprechungen fanden AM VORMITTAG des 5. Juli 2018 unter anderem in den Räumlichkeiten des Südtiroler Landtages statt.

Ich erfuhr, dass es offenbar um die Problematik der so genannten fehlenden REN-Eintragung möglicher Bieter, respektive der Konsortien Libus und KSM ging.
Ich wusste nun, dass die Ausschreibung in beträchtlichem finanziellen Umfang am darauffolgenden 06. Juli 2018 enden sollte.
Mir wurde nun klar, dass es politischen Druck auf Verantwortliche gab, die Ausschreibung wieder zurechtzubiegen.

Für mich erhob sich in diesem Moment die Frage, ob und wer von der Landesregierung, der Vergabestelle und der Verantwortlichen für das fragliche Vergabeverfahren zu welchem Zeitpunkt mit welchen möglichen Bietern oder Konsortien in direkten Kontakt getreten war oder in direktem Kontakt stand, um das Verfahren zu ändern oder zu beeinflussen, um möglichen Bietern die Teilnahme an der Ausschreibung und das erlangen der fraglichen Konzessionen zu ermöglichen, die andernfalls aufgrund der fehlenden REN-Eintragung nicht möglich wäre.

Als dann ein Schriftverkehr innerhalb der Landesverwaltung öffentliche bekannt wurde, in der die Möglichkeit der Ausschreibungsteilnahme ohne REN-Eintrage für die fraglichen Konsortien unter anderem durch den Verfahrensverantwortlichen und anderen erörtert wurde, entschloss ich mich dazu, diesbezüglich offizielle Landtagsanfragen einzubringen, was ich in der Folge auch tat.“

Einen weiteren Sachverhalt im Zusammenhang mit der Beschlussfassung der Landesregierung macht Pöder nun öffentlich:

„Der Beschluss der Landesregierung Nr. 660 vom 06.07.2018 wurde weder am 06.07.2018 auf den Internetseiten des Landes oder in anderer Form veröffentlicht noch in den Tagen unmittelbar danach.

Dieser Annullierungs-Beschluss wurde  am 06. Juli 2018 in einer angeblich eiligst einberufenen Landesregierungssitzung gefasst. Am selben Tag sollte die Ausschreibung enden.

Am Montag, 08. Juli 2018 war er immer noch nicht veröffentlicht, auf der entsprechenden Beschlussinfoseite der Landesregierung wurde dessen Veröffentlichung sogar ausgeschlossen:

Die Landesregierung schrieb anstelle des Beschlusses den Hinweis (siehe Anlage): „Gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz … ist der Inhalt dieses Beschlusses den direkt davon Betroffenen vorbehalten:“

Damit wurde klar gestellt, dass der Beschluss nicht veröffentlicht werden sollte.

Auch im Amtsblatt der Region wurde der weitreichende Annullierungsbeschluss nicht veröffentlicht.

Ich versuchte als Landtagsabgeordneter bei der Landesregierung über meinen Fraktionsmitarbeiter Stefan Taber nachdrücklich die Aushändigung des Beschlusses, den ich jedoch auf Hinweis des Datenschutzes nicht erhielt. Die Nicht-Aushändigung eines solchen Beschlusses an einen Landtagsabgeordneten stellt eine gravierende Verletzung der Offenlegungs- und Auskunftspflicht der Landesregierung gegenüber dem Landtag dar.

Am Dienstag 09. Juli 2018 wurde der Beschluss dann doch auf der Internetseite des Landes veröffentlicht. Von Geheimhaltung aus Datenschutzgründen war jetzt plötzlich nicht mehr die Rede.

Ich ziehe in Zweifel, dass der Annullierungsbeschluss rechtzeitig rechtlich wirksam wurde. Ich ziehe die korrekte Einberufung der Landesregierung ebenso in Zweifel wie die rechtzeitige Abfassung des definitiven Beschlusstextes. Zudem bleibt die Frage im Raum, warum der Beschluss der Landesregierung tagelang nicht veröffentlicht bzw. regelrecht geheim gehalten und dann doch veröffentlicht wurde.

Ein weiterer Umstand im Zusammenhang mit der Beschlussfassung erscheint mir wichtig aufzuzeigen, weil er meiner Ansicht nach einen eklatanten Interessenkonflikt offenbart: Der Direktor der Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge Dr. Thomas Mathá, nahm an der Sitzung der Landesregierung und der Beschlussfassung zum Beschluss 660 vom 06.07.2018 auch in seiner Eigenschaft als Vizegeneralsekretär der Landesverwaltung/Landesregierung teil und bestätigt durch seine Unterschrift die Rechtmäßigkeit des fraglichen Beschlusses.

Damit ist einer der im Vorfeld und während der Ausschreibung maßgeblich Verantwortlichen und in die Erörterungen zur REN-Eintragung und anderen in der Prämisse des Beschlusses involvierten Beteiligten gleichzeitig in einer Doppelrolle während der Landesregierungssitzung und im Nachgang als Unterzeichner des Beschlusses beteiligt.

Dieser Interessenkonflikt und diese Mehrfachrolle des Dr. Mathá erscheint mir im Zusammenhang mit der Beschlussfassung zur Annullierung des Beschlusses als fragwürdig bis unzulässig.

Zudem verweise ich auf Punkt c), dass der Beschluss Tagelang weder veröffentlicht noch  – trotz Nachfrage – einem Landtagsabgeordneten ausgehändigt wurde.

Zudem ist ein weiterer Interessenkonflikt zu überprüfen: Jener von LH Kompatscher im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bei der Seiser Umlaufbahn (Silbernagl/Libus?) und seiner familiären Beteiligung an der Umlaufbahn.“

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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