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Mutter als Zuhälterin

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Sie stellte ihre minderjährige Tochter den Freiern als ihre „Freundin“ vor. Nun steht eine 39-jährige Südtirolerin am Landesgericht deshalb wegen Zuhälterei vor Gericht. Ein Gutachter soll nun ihre Zurechnungsfähigkeit klären.

von Thomas Vikoler

Die Treffen mit den Freiern fand in Ortschaften im Eisacktal, im Burggrafenamt und in der Stadt Leifers statt.

Die (mutmaßliche) Zuhälterin stellte ihnen die Prostituierte als ihre „Freundin“ vor. In Wirklichkeit war es ihre eigene Tochter. Ihre Tochter, die bei den ersten Treffen gerade dreizehn Jahre alt war.

Das sind die schweren Vorwürfe gegen eine 39-jährige Südtirolerin, die nun am Landesgericht Bozen wegen des Verdachts der Zuhälterei vor Gericht steht.

Mit dem erschwerenden Umstand, dass ihre Tochter während des Tatzeitraums – von 2007 bis 2012 – minderjährig war.

Die Ermittlung gegen die Mutter und neun Freier wurde im Herbst 2016 von der Antimafia-Staatsanwaltschaft Trient abgeschlossen. Der den neun Südtiroler Freiern vorgehaltene Tatbestand lautete auf Minderjährigen-Prostitution. Ein Teil der Verfahren wurde archiviert, einige der Beschuldigten schlossen am Landesgericht Bozen gerichtliche Vergleiche mit Strafen um ein Jahr Haft auf Bewährung.

Die Freier hatten gegenüber den Ermittlern betont, die (mutmaßliche) Zuhälterin habe ihnen versichert, die „Freundin“ sei volljährig, der sexuelle Kontakt mit ihr deshalb rechtlich unbedenklich. Zumindest während der ersten Jahre des Tatzeitraumes muss es für die Zahlenden aber offensichtlich gewesen sein, dass sie minderjährig war.

Laut Anklageschrift hat die Mutter die Treffen mit den Freiern – u.a. über Inserate – organisiert und die Einnahmen zu einem Großteil kassiert.

Beim Prozessauftakt am Landesgericht zeigte sich, worauf die Strategie der Verteidigung der 39-Jährigen hinausläuft: Unzurechnungsfähigkeit und somit Schuldunfähigkeit.

Tatsächlich befindet sich die Angeklagte seit längerer Zeit in Behandlung. Sie stammt aus sozial prekären Verhältnissen.

Der Richtersenat unter Vorsitz von Carlo Busato hat nun einen Gutachter beauftragt, um die Zurechnungsfähigkeit der Angeklagten prüfen zu lassen. Das Gutachten soll bis zur nächsten Verhandlung am 15. Juni fertiggestellt sein. Bei festgestellter Schuldunfähigkeit würde das Strafverfahren zum Vorwurf der Zuhälterei eingestellt, die Angeklagte in eine Therapieanstalt eingewiesen.

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