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„Keine Einigung“

Die Arbeiten des Untersuchungsausschusses „WirNeusNoi“ des Landtags, der sich mit der Unterstützung des Landeshauptmanns bei den Landtagswahlen 2018 befasst, werden abgeschlossen.

„In unserer heutigen Sitzung haben wir über die Möglichkeit diskutiert, die acht bereits geplanten Anhörungen durchzuführen: Nachdem wir zu keiner Einigung gekommen sind, habe ich die Thematik zur Abstimmung gebracht – und die Entscheidung für den Abschluss der Arbeiten hat überwogen“, berichtete Ausschussvorsitzender Sandro Repetto.

Abgestimmt wurde nach gewichtetem Stimmrecht (jedes Ausschussmitglied hatte die Anzahl der Stimmen seiner Fraktion); das Ergebnis waren 19 Stimmen für die Beendigung (Abg. Helmuth Renzler, Massimo Bessone und Carlo Vettori) und 15 Stimmen für eine Fortsetzung der Arbeiten (Vorsitzender Repetto und die Abg. Alex Ploner, Hanspeter Staffler, Andreas Leiter Reber, Sven Knoll, Sandro Nicolini, Marco Galateo und Josef Unterholzner). „Es ist schade“, so Repetto, „dass man keine Einigung bezüglich der Anhörungen gefunden hat. In der Kommission haben sich befangene Logiken durchgesetzt und nicht solche der Klarheit, was das anfängliche Ziel war.“

Vorsitzender Repetto wird nun den Abschlussbericht ausarbeiten, mit dem sich der U-Ausschuss am 27. Juni befassen wird.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (3)

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  • artimar

    Ein trauriges Abild der Demokratie und ihrer Ausgestaltung in Südtirol. Wie man sieht. Ein Untersuchungsausschuss ohne notwendige Grundvoraussetzungen, um überhaupt zielführend arbeiten zu können, ist zum Scheitern verurteilt. Das ist offenbar so auch gewollt. Mit der Folge, eine Zunahme an Vertrauensverlust.
    Es ist völlig unverständlich, dass dem UA des Landtags, der die Aufgabe hat, im öffentlichen Interesse, Sachverhalte zu untersuchen und darüber zu berichten, der entsprechende Zugang zu Akten verweigert wird während Private interessensgeleitet hingegen Abhör- und Ermittprotokolle der Staatsanwaltschaft als Buch veröffentlichen dürfen.
    Wieso gibt es z.B. nicht zumindest für jene Privatpersonen, die Landesmittel beantragen/beziehen, keine grundsätzliche Selbstverpflichtung bei der Mitwirkung als Zeuge bei UA?

    • heracleummantegazziani

      Der Ausschuss konnte nicht zielführend arbeiten, weil die Absichten der Mitglieder grundverschieden waren. Einigen ging es gar nicht um neutrale Prüfung einer Angelegenheit, sondern darum eine Verurteilung, wenn auch nur moralisch, zu konstruieren. Wenn man im Allmachtswahn nicht mal davor zurückschreckt Unterlagen zu fälschen, dann braucht man gar nicht weiterzudiskutieren.

    • heracleummantegazziani

      Ich finde den Vorgang, den Ausschuss aufzulösen aber zu diesem Zeitpunkt strategisch falsch. Es war ja schon klar, dass sich die Vorwürfe in Luft auflösen, da hätte man das Ganze bis zum Ende durchziehen und die Zinker auch entsprechend auflassen lassen können.

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