Du befindest dich hier: Home » News » Die neue Verordnung

Die neue Verordnung

LH Arno Kompatscher

LH Arno Kompatscher hat die neue Verordnung mit neuen Einschränkungen unterzeichnet. Zudem gelten ab Donnerstag in weiteren 11 Gemeinden strengere Sonderregelungen.

Am Mittwoch (4. November) tritt die neue Verordnung (Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 63) in Kraft, die Landeshauptmann Arno Kompatscher am Dienstag unterzeichnet hat.

Sie sieht eine Reihe weiterer Einschränkungen zur Vorbeugung gegen die Verbreitung von Sars-CoV-2 vor und gilt auf dem gesamten Landesgebiet bis 22. November.

Gleichzeitig hat der Landeshauptmann nach Sitzung in der Landesregierung für weitere elf Gemeinden Sonderregeln angekündigt. Sie gelten ab Donnertag 5. November für 14 Tage.

„Wir sind uns bewusst, was das für die Menschen in unserem Land bedeutet“, sagte der Landeshauptmann in der Pressekonferenz.“

Aber die Entwicklung des Infektionsgeschehens und die hohe Ansteckungsgefahr machen diese drastischen Maßnahmen nötig, um die Infektionskurve nach unten zu drücken. Und dazu brauchen wir die Mithilfe von uns allen.“

HIER KLICKEN SIE SICH AUF DIE NEUE VERORDNUNG SAMT LISTE FÜR DEN EINZELHANDEL

Ausgangseinschränkung und geschlossene Bars, Restaurants und Geschäfte

Wie bereits angekündigt, sieht die Verordnung eine Ausgangssperre zwischen 20.00 und 05.00 Uhr vor. In dieser Zeit darf man die eigenen vier Wände nur aus Gründen der Gesundheit, Arbeit oder anderen dringlichen Gründen verlassen.

Dazu muss man eine Eigenerklärung (die Sie HIER herunterladen können) mit sich führen, die dieser Aussendung beiliegt.

Praktisch zur Gänze müssen ab morgen auch Bars und Restaurants schließen:

Erlaubt ist lediglich ein Abholdienst bis 20.00 Uhr und Zustelldienst bis 22.ob Uhr sowie ein Mensadienst für Arbeitende.

Auch im Detailhandel dürfen nur mehr jene Geschäfte und Bereiche geöffnet sein, die in der bleiliegenden Tabelle aufgelistet sind.

Während diese Geschäfte von Montag bis Samstag geöffnet haben dürfen, bleiben diensthabende Apotheken, Paraapotheken und Trafiken auch am Sonntag geöffnet.

Beherbergung, Fernunterricht, öffentlicher Verkehr und Sport

Geschlossen bleiben bis 22. November auch:

Fitnesszentren, Schwimm- und Thermalbäder und Wellnessbereiche.

Beherbergungsbetriebe dürfen keine Gäste aus touristischen sondern ausschließlich aus beruflichen Gründen aufnehmen. Oberschulen und Universitäten stellen zur Gänze auf Fernunterricht um. Der öffentliche Personennahvekehr reduziert die Transportkapazität auf 50 Prozent.

Alle Veranstaltungen im Bereich Kultur, Freizeit, Messen und Sport sind untersagt. Erlaubt sind lediglich das Training und die Wettkämpfe jener Athleten, die an nationalen und internationalem Meisterschaften teilnehmen, sowie Individualsport im Freien.

Ab Donnerstag Sonderregeln für elf weitere Gemeinden

Indes kündigte Landeshauptmann Kompatscher für weitere 11 Gemeinden Sonderregeln an:

Pfatten, Prags, Feldthurns, Bozen, Niederdorf, Mölten, Sterzing, Neumarkt, Welschnofen, Waidbruck und Nals.

Die Sonderregeln gelten ab Donnerstag, 5. November, für 14 Tage.

Die entsprechenden Verordnungen werden am Mittwoch veröffentlicht.

„Das nach wissenschaftlichen Dokumenten erhobene, besonders hohe Infektionsrisiko macht die Sonderregeln in diesen Gemeinden notwendig“, erklärte der Landeshauptmann.

In den betreffenden Gemeinden gelten Sonderregeln, die über die in der landesweit geltenden neuen Verordnung Nr. 63 festgelegten Maßnahmen hinausgehen. So bleiben in diesen Gemeinden Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen ebenso geschlossen wie Friseur– und Schönheitssalons, Tätowierungsstudios und ähnliches. Personen dürfen das Gemeindegebiet nur verlassen oder betreten, wenn dafür Erfordernisse der Arbeit, des Studiums oder der Schule, der Gesundheit oder die dringliche Notwendigkeit für Tätigkeiten oder Inanspruchnahme von Diensten vorliegen.

Grundlage: Bewertung des Sanitätsbetriebs

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb unterzieht täglich jene Gemeinden einer genaueren Bewertung, die einen Tageswert von Neuinfektionen von 3 auf 1000 Einwohner und/oder einen 14-Tageswert von 10 Neuinfektionen auf 1000 Einwohner überschreiten.

Die Analyse des Infektionsgeschehens beruht in weiterer Folge auf der Bewertung der Anzahl der Infektionsherde, der Anzahl der symptomatischen, positiv getesteten Personen, der Anzahl der Krankenhaus-Aufnahmen mit entsprechendem Schweregrad und der Anzahl der Personen, die sich in Quarantäne befinden.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (17)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen