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Die „Drive-in“-Tests

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Um so viele Corona-Abstriche wie möglich untersuchen zu können, setzt der Südtiroler Sanitätsbetrieb in immer mehr Gesundheitsbezirken und Sprengeln auf so genannte „Drive-in“-Stationen.

von Lisi Lang

In Südtirol werden in immer mehr Gesundheitsbezirken und Sprengeln so genannte „Drive-in“-Stationen zur Feststellung von Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus eingerichtet. „Es geht darum, Ressourcen optimal einzusetzen und so viele Abstriche wie möglich nehmen zu können“, schickt Dagmar Regele, Direktorin des Departments für Gesundheitsvorsorge, voraus.

Am Sonntag wurden in Südtirol insgesamt 433 Abstriche vom Sanitätsbetrieb untersucht, 5 Personen wurden dabei positiv auf das neuartige Coronavirus getestet (siehe Kasten). Um allerdings in den nächsten Wochen noch effizienter und vor allem mehr Abstriche untersuchen zu können, werden nun immer mehr „Drive-in“-Stationen aufgebaut. „Diese „Drive-in“-Stationen sind die effizienteste Art und Weise, um so viele Abstriche wie möglich zu nehmen“, erläutert Dagmar Regele. „Wenn Personen, die sich in einem gesundheitlich guten Zustand befinden, zu einem Sammelpunkt kommen, um einen Abstrich nehmen zu lassen, dann geht dies schneller und ist weniger aufwändig, als wenn die Mitarbeiter des Sanitätsbetriebs zu jedem einzeln nach Hause fahren müssen“, erläutert die Direktorin des Departments für Gesundheitsvorsorge. In Summe könne man so pro Tag deutlich mehr Abstriche nehmen.

In Bozen wurde eine erste „Drive-in“-Station bereits vor einiger Zeit eingerichtet und weil diese so gut funktioniert hat, sind letztens weitere Stationen in anderen Gesundheitsbezirken aber auch in den Sprengeln dazugekommen. Gestern wurde nun beispielsweise auch in der Gemeinde Eppan vom Südtiroler Sanitätsbetrieb eine „Drive-in“-Station zur Feststellung von Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus eingerichtet.

Und wer darf in diesen Test-Stationen vorfahren? „Die Betroffenen, die erscheinen sollen, werden vorab benachrichtigt“, erklärt Dagmar Regele. Wer zum Test vorfahren soll, wird aufgrund der aktuellen vorgeschriebenen Ablaufprotokolle entschieden – ein unangemeldetes Erscheinen ist nicht möglich.

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