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Schmuserle im Buchladen

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Die STF kritisiert die verwirrenden Corona-Bestimmungen: Ein Mann dürfe seine Freundin nicht besuchen, wohl aber könnte  er sich mit ihr in einem Büchergeschäft treffen.

Die neue Corona-Verordnung des Landeshauptmannes führt zu einem immer größeren Chaos, kritisiert Sven Knoll.

Für Bürger und Polizisten sei nicht mehr nachzuvollziehen, was noch erlaubt ist und was nicht.

Hinzu komme, dass einige Bestimmungen der neuen Verordnung widersprüchlich sind und auch epidemiologisch keinen Sinn machen, das Leben der Bürger aber unnötig erschweren.

„Durch diese chaotische Verordnung werden die Bestimmungen in jeder Gemeinde und teilweise sogar von einzelnen Polizisten anders ausgelegt“, so der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit.

Sven Knoll, appelliert daher an den Landeshauptmann, die Corona-Verordnung zu überarbeiten und klare Richtlinien festzulegen, um die Bürger vor der Interpretations-Willkür der Polizei zu schützen.

Es sei nicht akzeptabel, dass einzelne Polizisten selbst entscheiden, wie und ob die Verordnungen angewendet werden und bei vermeintlichen Verstößen die Bürger einfach strafen.

Seit Tagen melden sich Bürger bei der STF, die wissen wollen, was noch erlaubt ist.

„Viele Fälle mussten wir schon an die Volksanwaltschaft weiterleiten“, so der Landtagsabgeordnete Sven Knoll. Insbesondere die Regelung zur „Bewegungsfreiheit“ und zum Treffen des „Lebenspartners“ müssten dringend überarbeitet werden, um Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen.

Als Beispiel nennt Sven Knoll konkrete Fälle:

  1. Ein alleinstehender Mann hat mit 1. April eine neue Wohnung gemietet und schon sämtliche Möbel in der neuen Wohnung. Die Polizei verbietet ihm nun aber den endgültigen Umzug in die neue Wohnung. Der Mann muss daher nun zusätzlich zur Miete für die neue Wohnung, auch noch die Miete für die alte Wohnung weiter bezahlen und in dieser ohne Möbel weiter wohnen.

  2. Ein Freund darf seine Freundin nicht besuchen, auch wenn beide jeweils allein in einem Haushalte leben. Wenn sich beide aber im Büchergeschäft treffen, wo sie mit anderen Leuten in Kontakt sind, sind sie gesetzlich in Ordnung.

  3. Laut der neuen Verordnung darf man nur einmalig den Wohnort zum Lebenspartner verlegen, dann aber nicht mehr zum Hauptwohnsitz pendeln. Zur Arbeit darf man aber auch weiterhin pendeln. Für betroffene Personen die in der Landwirtschaft oder im hauseigenen Betrieb (z.B. Tischlerei) arbeiten, bedeutet die neue Regelung, dass sie zwar zum ursprünglichen Wohnort, an dem sie arbeiten, hinfahren dürfen, das Gebäude dort aber nicht betreten dürfen.

Sven Knoll schreibt am Donnerstag in der Aussendung:

Fälle wies diese zeigen das Ausmaß der Verunsicherung. Für die Einhaltung von Gesetzesbestimmungen ist es notwendig, dass diese deutlich und unmissverständlich formuliert sind. Südtirol braucht das Rad nicht neu zu erfinden, sondern sich nur ansehen, wie die Corona-Bestimmungen in anderen Regionen angewendet werden. 

Das Bundesland Tirol hatte von Beginn an eine klare Regelung, die nur so viel als nötig und so wenig wie möglich das Leben der Menschen einschränkt. Zu breiter Verwirrung und polizeilicher Willkür ist es dort nicht gekommen. Die oben genannten Fallbeispiele wären in Nord- und Ost-Tirol nie ein Problem gewesen, da Umzüge weiterhin möglich sind und auch der Besuch des Partners zu den notwendigen Grundbedürfnissen zählt, die erlaubt sind.

Diese erfolgreiche Regelung müsste einfach nur für Süd-Tirol angepasst und übernommen werden.“

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