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Zweieinhalb Jahre Haft für Alt-LH

Generalstaatsanwältin Donatella Marchesini hat im Sonderfonds-Prozess drei Jahre und neun Monate Haft für Alt-LH Luis Durnwalder beantragt. Das Urteil: Zweieinhalb Jahre Haft für Durnwalder.

+++ UPDATE 18.30 UHR +++

Alt-LH Luis Durnwalder ist am Freitag am Oberlandesgericht in Trient wegen Amtsunterschlagung in der sogenannten Sonderfonds-Affäre zu zwei Jahren und 6 Monaten Gefängnis verurteilt worden.

Es ist ein Hammer-Urteil, auch wenn es für Durnwalder-Anwalt Gerhard Brandstätter „nicht überraschend“ kam. „Das Klima war äußerst schlecht“, sagt Brandstätter, „die Verhandlungsführung war auch sehr schlecht“, so der Anwalt am Abend gegenüber TAGESZEITUNG Online.

Gerhard Brandstätter bezeichnete das Urteil wörtlich als „unglaublich und absolut unhaltbar“. Sein Mandant sei mit den Ausgaben gegenüber der öffentlichen Hand „immer im Guthaben und nie in der Schuld gewesen“ (die Details zu diesem Verfahren lesen Sie im unterstehenden Text).

Brandstätter kündigte Berufung an.

Die Verteidigung wird sich also abermals an das Kassationsgericht wenden.

Alt-LH Durnwalder war am Vormittag in Trient.

Bei der Urteilsverkündung war er nicht mehr anwesend.

MEHR ZU DIESEM SPEKTAKULÄREN URTEIL LESEN SIE AM SAMSTAG IN DER PRINT-AUSGABE.

DAS HABEN WIR BISLANG BERICHTET:

Hat Alt-LH Luis Durnwalder die Sonderfonds-Ausgaben korrekt verrechnet?

Im Verfahren am Oberlandesgericht in Trient ging es am Freitag nur mehr um einen Aspekt:

War die Art und Weise, wie der Alt-LH seine Sonderfonds-Ausgaben mit privat vorgestrecktem Geld kompensiert hat korrekt oder nicht?

Generalanwältin Donatella Marchesini war der Ansicht, dass sich der Alt-LH strafbar gemacht habe. Sie plädierte auf drei Jahre und neun Monate Haft für Durnwalder.

Die Vorgeschichte ist bekannt: Der Alt-LH war sowohl in erster als auch in zweiter Instanz vom Vorwurf der Amtsunterschlagung freigesprochen worden.

Die Staatsanwaltschaft legte Rekurs beim Kassationsgerichtshof ein – und bekam in einem Punkt recht. Deswegen musste sich das Oberlandesgericht in Trient am Freitag erneut mit der Causa SoFo-Durnwalder befassen.

Die Staatsanwaltschaft und auch die Höchstrichter in Rom waren der Ansicht, dass der Straftatbestand der Amtsunterschlagung bereit erfüllt sei, wenn jemand öffentliche Gelder an sich nimmt und für private Zwecke ausgibt – also unabhängig davon, ob diese Gelder später verrechnet oder mit vorherigen privaten Auslagen kompensiert werden.

Mit anderen Worten:

Die Straftat wird in jenem Augenblick begangen, in dem einer Amtsperson überantwortete öffentliche Gelder für nicht dafür vorgesehene Zwecke verwendet werden. Guthaben hin oder her.

Bekanntlich waren über den Sonderfonds auch Ausgaben für Flugreisen, für die Erneuerung des Waffenpasses oder für die Autosteuer des Privatmannes Luis Durnwalder abgerechnet worden, und zwar immer davon ausgehen, dass der damalige LH gegenüber dem Fonds wegen vorgestreckter Zahlungen ein Guthaben hatte.

 

Es geht um einen Betrag von rund 100.000 Euro. Die Kompensationen, die Alt-LH Durnwalder vor 2008 getätigt hat, sind verjährt.

Die Verteidiger Durnwalders – Gerhard Brandstätter, Domenico Aiello und Karl Pfeifer – sahen dies naturgemäß anders. Sie beantragten die Bestätigung der Bestätigung der beiden Freisprüche aus erster und zweiter Instanz für Durnwalder.

Luis Durnwalder hat auf dem bisherigen Instanzenweg immer seine Unschuld betont.

„Ich habe in den letzten 40 Jahren meine Arbeit getan und glaube, etwas bewirkt und weitergebracht zu haben, ich war geschockt, als die Anklage auf Unterschlagung von öffentlichen Geldern gelautet hat.“

Der Alt-LH betonte stets, er habe immer im guten Glauben und pflichtbewusst gehandelt. „

Ich habe mehrere Gesetze eingeführt, die die Ausgaben des SoFo regeln, und während meiner Amtszeit wurde diese Handhabe auch nie beanstandet“, so Durnwalder.

Auch habe er nie einen Cent eingesteckt.

Das Urteil soll noch am Freitag ergehen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (31)

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  • andreas

    Natürlich wusste Durnwalder, dass diese Vorgehensweise nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, nur waren ihm solche Lappalien egal.
    Der Unterschied zwischen ihm und dem Herrgott war, dass dieser nicht dachte, er wäre Durnwalder.

  • arnold

    @Andreas Besser könnte man es nicht ausdrücken, ganz Ihrer Meinung!

  • george

    Auch wenn jemand ein Guthaben gegenüber der öffentlichen Hand hat, muss er die Vorgangsweise einhalten, die für eine Rückgabe festgelegt ist und diese Gelder nicht „mir nicht dir nichts“ nach Belieben dem öffentlichen Sack entnehmen, auf den er leicht Zugang hatte. Schon gar dann, wenn er Oberverwalter war, hat er das klar gewusst und somit sich am öffentlichen Geldbeutel vergangen. Zwischen dem öffentlichen Geldbeutel und dem privaten Geldbeutel nach Belieben Geld hin- und herschieben, ist in keiner Weise legal.

  • semperoper

    Durnwalder kritisiert ja bekanntlich, dass „die Partei“, bzw. im Wesentlichen LH Kompatscher, sich nicht solidarisch mit ihm zeigt. Dass er das insgeheim weder erwartet noch möchte, verschweigt er geflissentlich. Sonst könnte er seine Diffamierungskampagne gegen Kompatscher ja nicht mehr weiterführen.

  • george

    Oh doch, auch unter Durnwalder hätte man jeglichen Pakt abgeschlossen um die Macht der Partei zu manifestieren. Das Volk ist nur zweitrangig, zuerst kommt die Partei!

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