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Der Lichtblick

Im Fall der geharnischten Strafen gegen Fahrer von Autos mit ausländischen Kennzeichen gibt es jetzt einen interessanten Richterspruch. Wie eine in Meran gefilzte Slowakin ihr Auto zurückbekommen hat

von Artur Oberhofer 

Die Genugtuung bei Mark Antonio De Giuseppe und Alessandro Peterlin ist groß. „Wir haben jetzt eine richterliche Aussetzungsverfügung mit Präzedenzcharakter, die für zahlreiche Betroffene hilfreich sein kann“, so die beiden Meraner Juristen.

In der Tat: Mark Antonio De Giuseppe und sein Kollege Alessandro Peterlin haben am Friedensgericht in Meran eine sogenannte Aussetzung der Vollstreckbarkeit der verhängten Maßnahme erwirkt. Es geht im konkreten Fall um eine hohe Geldstrafe und Beschlagnahmung des Autos. Hintergrund ist die leidige Geschichte mit den neuen Bestimmungen zu den Autos mit ausländischen Kennzeichen, die auch vielen SüdtirolerInnen Ärger bereitet hat.

Die Fakten: Ein slowakische Staatsbürgerin, die seit Jahren in Südtirol wohnt und arbeitet, war am 22. Februar dieses Jahres in der Passerstadt von der Stadtpolizei kontrolliert und gefilzt worden.

Die Frau saß am Steuer eines Wagens mit slowakischem Kennzeichen, das ihrer Mutter gehört. Der Hinweis der Slowakin, dass sie das Auto von ihrer Mutter nur für die Dauer eines Monats geliehen habe, um ihre drei Jahre alte Tochter allmorgendlich in den Kindergarten bringen sowie zur Arbeit fahren zu können, taten die Stadtpolizisten als Ausrede ab.

Wissend um die neuen Bestimmungen in Bezug auf Autos mit ausländischen Kennzeichen, hatte sich die Frau von der Mutter sogar eine entsprechende schriftliche Erklärung mit gewissem Datum („data certa)“ geben lassen, in der diese bestätigte, dass sie der Tochter das Auto leihweise für einen Monat überlassen habe.

Doch die Stadtpolizisten zeigten sich von dem Schrieb ebenso unbeeindruckt wie von dem Hinweis der Frau, sie habe sich bereits im Amt für Motorisierung wegen der Zulassung des Autos in Italien informiert, allerdings erst für 5. April einen Termin bekommen.

Also walteten die Stadtpolizisten ihres Amtes.

Sie forderten von der Slowakin eine Kaution im Ausmaß der gesetzlichen Mindeststrafe ein – 712 Euro. Die junge Frau hatte das Geld für die Kaution glücklicherweise bei sich.

Das Auto wurde beschlagnahmt. Die Polizisten belehrten die Frau, dass sie einen 30-prozentigen Skonto beanspruchen könne, wenn sie die Strafe innerhalb von fünf Tagen bezahlen würde: Also 498 Euro statt 712 Euro.

Zum Glück hat die Frau den Skonto noch in Anspruch genommen, sonst wäre ihre der weitere Rechtsweg versperrt geblieben

Die Slowakin wandte sich in der Folge an den Vinschger Anwalt Mark Antonio De Giuseppe und Alessandro Peterlin aus Meran.

Die beiden Juristen übernahmen das Mandat und knieten sich gemeinsam in die Geschichte hinein, studierten Urteile, EU-Normen usw.

Das Ergebnis dieser tiefschürfenden Recherchen war ein 25 Seiten starker Rekurs. Gegenüber der TAGESZEITUNG möchte Mark Antonio De Giuseppe nicht im Detail beschrieben haben, wie er und sein Kollege vor Gericht argumentiert haben. „Um nicht den Nachahmer-Effekt in unserer Zunft auszulösen“, sagt er und lacht.

Nur soviel verrät er: „Wir haben in unserem Widerspruch argumentiert, dass die vermeintlich übertretene italienische Norm samt verhängter Zusatzstrafe  nicht nur im Kontrast mit den Zielen, Grundwerten und den vier Freiheiten der Europäischen Union stehe und somit im zugrunde liegendem Falle die nationale Norm als unanwendbar und unwirksam zu erklären sei, sondern auch, dass die italienische Norm unter verschiedenen Gesichtspunkten gegen die italienische Verfassung bzw. gegen internationale Normen mit Verfassungsrang verstoße und infolgedessen diverse Verfassungsfragen an das italienische Verfassungsgericht erhoben werden sollten.“

Die Stoßrichtung in dem Rekurs war also klar: Das neue italienische Gesetz verstößt gegen EU-Normen, also darf es von einem italienischen Richter nicht angewandt werden.

Das zuständige Friedensgericht in Meran kam zu dem Schluss, dass tatsächlich schwerwiegende und gerechtfertigte Gründe gegeben seien und setzte die Vollstreckbarkeit der verhängten Maßnahme aus.

Das bedeutet: Die Rekurssteller erhalten vorläufig die volle Verfügbarkeit über das Fahrzeug zurück. Und die Slowakin bekommt die Kaution zurück.

Genau diesen Weg könnten jetzt auch andere Betroffene gehen …

 

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (13)

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  • rolandlang

    „Sie forderten von der Slowakin eine Kaution im Ausmaß der gesetzlichen Mindeststrafe ein – 712 Euro. Die junge Frau hatte das Geld glücklicherweise bei sich.

    Das Auto wurde beschlagnahmt. Die Polizisten belehrten die Frau, dass sie einen 30-prozentigen Skonto beanspruchen könne, wenn sie die Strafe innerhalb von fünf Tagen bezahlen würde: Also 498 Euro statt 712 Euro.

    Zum Glück hat die Frau die Strafe nicht bezahlt.“

    Also was nun, hat sie gleich gezahlt oder nicht?

    • andreas

      Meines Wissens dürfen die gar kein Bargeld mehr annehmen, ich habe bei einer Strafe den Skonto in Anspruch genommen, sofort mit Bankomat gezahlt und musste dafür aber 5 Euro Gebühr zusätzlich zahlen.

  • tiroler

    Der Versagerstaat und Pleitestaat

  • guyfawkes

    Das ist kein Artikel sondern eine ganz plumpe (bezahlte?) Werbung für die genannten Rechtsanwälte.

    Hier eine Liste der auffälligen Formulierungen:

    1) „Die Genugtuung bei Mark Antonio De Giuseppe und Alessandro Peterlin ist groß.“
    2) „…Aussetzungsverfügung mit Präzedenzcharakter, die für zahlreiche Betroffene hilfreich sein kann“
    3) „Die beiden Juristen übernahmen das Mandat und knieten sich gemeinsam in die Geschichte hinein, studierten Urteile, EU-Normen usw.“ (wird hier offensichtlich so hervorgehoben um zu suggerieren dass andere Anwälte nicht so fleissig sind)
    4) „Das Ergebnis dieser tiefschürfenden Recherchen war ein 25 Seiten starker Rekurs.“ (wozu braucht es das Adjektiv „tiefschürfend“ – muss das so übertrieben werden?)

    Und dann der Knüller:
    5) „Gegenüber der TZ möchte Mark Antonio De Giuseppe nicht im Detail beschrieben haben, wie er und sein Kollege vor Gericht argumentiert haben. „Um nicht den Nachahmer-Effekt in unserer Zunft auszulösen“, sagt er und lacht.“
    Dieser Teil ist einfach nur peinlich – ist dem Autor eigentlich gar nichts zu blöd?

    Und zu guter letzt:
    „Genau diesen Weg könnten jetzt auch andere Betroffene gehen …“
    Der „Artikel“ suggeriert vorher allerdings ziemlich eindeutig dass dieser Weg nur über die beiden Rechtsanwälte führen kann – sie sind ja (VERMEINTLICH!) die einzigen die wissen wie’s geht.

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