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Die Alm-Regeln

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Die österreichische Regierung hat nach dem „Kuh-Urteil“ einen „Aktionsplan für sichere Almen“ erstellt – mit Tipps für Almbauern und einem Verhaltenskodex für Wanderer.

Bundeskanzler Sebastian Kurz hat am Montag den „Aktionsplan für sicherere Almen“ der Regierung präsentiert. Darin wird von Almbesuchern künftig mehr Eigenverantwortung eingefordert. „Es geht um das Miteinander von Almwirtschaft und Tourismus“, sagte Sebastian Kurz.

Zusätzlich sei ein Ratgeber für die Alm- und Weidewirtschaft sowie eine Vereinheitlichung von Versicherungslösungen geplant.

Damit reagiert die Regierung auf das „Kuh-Urteil“, das einen Bauern zu hohem Schadenersatz wegen einer tödlichen Viehattacke verurteilt hatte.

Am 28. Juli 2014 war im Tiroler Pinnistal eine 45-jährige Deutsche, die mit ihren Hund unterwegs war, von Kühen zu Tode getrampelt worden. Nach jahrelangem Rechtsstreit erging im Februar das Urteil, wonach der Bauer dem Witwer und dem Sohn rund 180.000 Euro sowie eine monatliche Rente zahlen muss. Es ist noch nicht rechtskräftig.

Es gebe sehr viel Unsicherheit, was auf Almen und Weiden erlaubt und verboten ist, sagte Kurz. Mit dem Maßnahmenpaket soll die Situation nun klar werden.

Für Almbesucher gilt künftig ein Verhaltenskodex gelten. Diese Regeln für Wanderer, Spaziergänger und Touristen sollen leicht verständlich vorgegeben werden. Und dieser Kodex wird – laut der Nachrichtenagentur Apa – auch rechtlich relevant werden: Die Tierhalterhaftung im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (AGBG) wird dahingehend ergänzt, dass bei Haftungsfragen künftig nicht mehr automatisch die gesamte Verantwortung beim Tierhalter liegt, sondern auch das Verhalten des Geschädigten berücksichtigt werden soll.

Zu einem generellen Hundeverbot auf Almen hat sich die Regierung nicht durchgerungen. Da aber bei nahezu jeder Kuhattacke auf einen Menschen ein Hund Mitauslöser war, soll in dem Kodex auch klar geregelt werden, wie man sich auf Almen mit Hunden verhält, hieß es am Montag in Wien.

Die Regierung will die Maßnahmen noch vor dem Saisonstaat im April auf den Weg bringen. Der genaue Text für die Gesetzesänderung soll bis kommende Woche komplett ausgearbeitet sein. Josef Moosbrugger, Präsident der österreichischen Landwirtschaftskammer, gab sich gegenüber der TT überzeugt, dass mit dem Aktionsplan „eine Grundlage geschaffen wird, dass Rechtssicherheit für die Zukunft besteht“.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (8)

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  • andreas

    Das Land soll für alle Almen eine Versicherung anschließen und zahlen und gut ist.
    Die Prämie wird nicht die Welt kosten, das Risiko ist überschauber. Die letzten Jahrzehnte kam es selten zu Unfällen.

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