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Abgestürzte Carabinieri

Am 23. Jänner 2017 stürzte ein Fahrzeug der Carabinieri von der Straße durchs Jendertal in die Tiefe. Nun fordert die Staatsanwaltschaft vom Kastelruther Bürgermeister Andreas Colli dafür Schadenersatz. Berechtigterweise?

Von Thomas Vikoler

Es war am 25. Jänner 2017, als der Kastelruther SVP-Bürgermeister Andreas Colli eine Verordnung erließ, die bis heute gilt: Die Straße, die das Gebiet Piz auf der Alm mit der Fraktion Pufels verbindet, wurde für den allgemeinen Verkehr gesperrt.

Der Anlass: Zwei Tage zuvor, am 23. Jänner, war es auf der Straße zu einem folgenschweren Unfall gekommen. Ein Fahrzeug der Carabinieri Kastelruth kam von der Fahrbahn ab und stürzte durch den Wald rund hundert Meter in die Tiefe. Das Dienstfahrzeug mit den roten Streifen wurde dabei schwer beschädigt, die beiden Insassen hatte unglaubliches Glück: Die Carabinieri auf Dienstfahrt wurden bei dem Absturz lediglich leicht verletzt, mussten aber verarztet und für einige Tage krankgeschrieben werden.

Auf den Unfall folgte nicht nur eine prompte Reaktion des Bürgermeisters (das Fahrverbot für die Straße durch das Jendertal, in dem sich der Absturz ereignete), sondern auch ein Schadensersatzverfahren der Staatsanwaltschaft am Rechnungshof: Andreas Colli, der Bürgermeister, soll persönlich für den am Carabinieri-Fahrzeug verursachten Schaden aufkommen.

Es geht um mehrere Tausend Euro.

Aus der Sicht der Staatsanwaltschaft trägt der Bürgermeister eine Mitschuld an dem folgenschweren Unfall. Und zwar deshalb, weil die zum Teil sehr steile Straße durchs Jendertal am 23. Jänner 2017 vereist war. Derart stark, dass die Carabinieri keine Chance hatten, ihren Dienstwagen abzubremsen. Dieser rutschte, auch wegen seines erheblichen Gewichts, auf Glatteis seitlich von der Fahrbahn.

Ein Vorfall, der sich laut Staatsanwaltschaft durch eine Sperre der Straße oder eine Schneeräumung bzw. das Behandeln mit Salz hätte verhindern lassen. Die Gemeinde sei dazu verpflichtet gewesen, für die Sicherheit der Straße zu sorgen. Dass Colli zwei Tage später eine Schließungsverordnung erließ, wertet die Anklage als indirektes Eingeständnis.

Die Verteidigung des Bürgermeisters, der persönlich nicht für derartige Fälle versichert ist, wendet hingegen ein, dass sich der Absturz nicht voraussehen ließ, weil eine dünne Schneeschicht auf der Fahrbahn lag.

Diskutiert wird der Fall am 14. Februar bei einer Verhandlung vor der Rechtsprechenden Sektion des Rechnungshofs.

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