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„Bewusstes Täuschungsmanöver?“

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Der Heimatpflegeverband schreibt in einem Offenen Brief an den LH: Das Nein der Volksabstimmung 2016 lehne auch jede Startbahnverlängerung ab.

LH Arno Kompatscher hat zur Zeit gar einige Baustellen zu betreuen: die Suche nach einem Regierungspartner gestaltet sich schwieriger und hindernisreicher als erwartet. Und auch in Sachen Flughafen steht Kompatscher in der Kritik.

Nun hat der Heimatpflegeverband einen Offenen Brief an den LH gerichtet-

Der Succus: Das Nein der Volksabstimmung 2016 lehne auch jede Startbahnverlängerung ab.

TAGESZEITUNG Online druckt den Brief im Wortlaut ab:

„Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

Da in der aktuellen öffentlichen Diskussion um die Neuausschreibung des Betriebs des Bozner Flughafens einigermaßen Verwirrung herrscht, erlauben wir uns den Versuch, die  Rechtslage zu klären und deren politische Konsequenzen anzumahnen.

Dabei schicken wir voraus:

In der Volksabstimmung vom 12. Juni 2016 hat die Bevölkerung über folgende Fragestellung abgestimmt (die ihr mit Dekret des Landeshauptmannes Nr. 622 vom 23.02.2016 vorgelegt worden war):

Art.2, Abs.3: „Wollen Sie die Genehmigung des Gesetzentwurfes Nr. 60/15 betreffend Bestimmungen zum Flughafen Bozen (…)“?

Abs.4:Der beiliegende Text des Gesetzentwurfes(…) wird als Pfd.-Datei den Gemeinden übermittelt, die ihn vor dem 12. Juni 2016,30 Tage lang in den jeweiligen Sekretariaten aushängen.“

Dieser, beiliegende, Landesgesetz-Entwurf Nr. 60/15 vom 20.10.2015 lautete in seinen beschlussrelevanten Teilen wie folgt:

Art.1 – Gegenstand:

Abs.2: „Dieses Gesetz legt die Entwicklungsziele im Sinne des öffentlichen Interesses laut Abs.1 fest sowie eine Obergrenze für die öffentliche Finanzierung des Flughafens.“

Art. 2 – Entwicklungsziele:

Abs. 1:  Auf der Grundlage des von der Landesregierung genehmigten Entwicklungskonzeptes für den Flughafen, welches die strategische Ausrichtung und die notwendigen Maßnahmen festlegt, muss ab dem 1. Jänner 2022 eine  Mindestanzahl von Fluggästen von 170.000 pro Jahr erreicht werden.

Abs.2: Im Sinne der Verordnung der ENAC betreffend den Bau und die Führung von Zivilflughäfen darf der Flughafen die Kategorie 2C nicht übersteigen.

Art.3 –Öffentliche Finanzierung– omissis –

Nun haben die Südtiroler „Wählerinnen und Wähler“ (wie es im Dekret 622/16 heißt), am 12. Juni 2016 diese Frage als Ganze mit einem sehr deutlichen NEIN beantwortet – und Sie, Herr Landeshauptmann, haben damals und später immer wieder erklärt, dass Sie das Votum – natürlich – respektieren werden.

Und davon gehen wir auch heute aus!

Aus diesen Prämissen folgt unserer Ansicht nach:

Evident ist: Das „Nein“ der Volksabstimmung vom 12. Juni 2016 hat den gesamten Gesetzentwurf 60/15 abgelehnt, nicht nur die öffentliche Finanzierungdes Flugplatzes durch das Land (Art. 3 s.o.), sondern zuvor noch Artikel 2 („Entwicklungsziele“), der darin enthaltenen  Kategorie 2/C  (“kommerzieller Flugbetrieb”) und dem darin enthaltenen „Flughafenentwicklungskonzept 2015“. 

Durch die Ablehnung von Art. 2 „Entwicklungsziele“ hat der Volksentscheid implizit – und rechtslogisch! – auch alle strukturellen Maßnahmen abgelehnt, auf denen diese Entwicklungsziele gemäß dem zur Abstimmung gestellten „Entwicklungskonzeptes“ der Landesregierung basieren! Also auch die jede Verlängerung der Start-und Landebahn des Flugplatzes.

Auch der Umstand, dass der Südtiroler Landtag im November 2017 den Beschlussantrag der GRÜNEN FRAKTION, „die Verlängerung der Startbahn aus dem Bauleitplan der Gemeinde Leifers zu streichen“, abgelehnt hat, ändert nichts an der durch die Volksabstimmung 2016 geschaffenen neuen Rechtslage:

Das geplante Landesgesetz konnte eben nicht in Kraft treten, und mit ihm auch nicht die darin vorgesehene Entwicklungsziele bzw. das Entwicklungskonzept.

Sehr wohl in Kraft bleiben hingegen die rechtlichen und politischen Konsequenzen des  Volksentscheids  vom 12.6.2016. Die Landesregierung ist verpflichtet, diesen Entscheid wort- und sinngemäß zu respektieren  und ihm gegenüber  Dritten Geltung zu verschaffen, also gegenüber dem Staat, ENAC, ABD oder privaten Investoren! Selbstverständlich auch gegenüber etwaigen früheren „Entwicklungsplänen“, Masterplänen oder dergleichen, die durch die Ablehnung der Entwicklungsziele durch das Volk obsolet geworden sind. 

Jede andere Interpretation ließe die gesamte Operation „Volksabstimmung Flugplatz Bozen“vom Juni 2016  als grandioses Scheingeschäft erscheinen, mehr noch: Als bewusstes Täuschungsmanöver gegenüber der Südtiroler Bevölkerung.

Und das wollen wir nun wirklich nicht vermuten.“

Unterzeichnet ist der Offene Brief von der Landesobfrau des Heimatpflegeverbandes Claudia Plaikner und vom rechtlichen Berater der Verbandes, Rudi Benedikter.

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Kommentare (10)

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  • pingoballino1955

    Endlich werden die Bürger/innen mal wahrheitsgemäss aufgeklärt zwecks Flughafen Bozen,DANKE!!!!

    • tiroler

      Die Ausführungen sind die Ansicht von Herrn Benedikter. Der LH und seine Rechtsabteilung sehen das aber anders. In der Volksabstimmung steht kein Satz zur Landebahn. Aber was solls, ich kann mich nicht erinnern, dass Bebedikter jemals Recht hatte. Bestes Beispiel dazu: Benko oder Kellerei Gries. Benedikter lag mit seiner Version voll daneben und so wirds auch beim Flughafen sein! Wetten?

  • sepp

    drago@ mit einen Ergebnis von 70 nein sollte es ihn zu denken machen

  • martinsenoner

    Im abgelehnten Konzept war eine weitere Verlängerung auf bis zu 1462 m vorgesehen, die wird es definitiv nie geben! Die Abkehr von jeder Verlängerung wurde nie versprochen, nur dass das Land diese Verlängerung nicht bezahlt!

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