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Die Steuer-Schuldner

Elf Ex-Mandatare müssen dem Regionalrat 420.000 Euro an Steuerschulden zurückzahlen. Die Hintergründe.

von Matthias Kofler 

Laut einem Bericht der Trentiner Tageszeitung „L’Adige“ hat der Regionalrat 419.256,54 Euro vorgestreckt, um eine Steuerberechtigung zugunsten von elf Ex-Abgeordneten vorzunehmen.

Wie der Generalsekretär des Regionalrats, Stefan Untersulzner, mitteilt, bringt die freiwillige Steuerberichtigung für den Regionalrat keine zusätzlichen Kosten, da sie mit dem „beachtlichen IRPEF-Guthaben“, das sich aufgrund der Reform des Regionalgesetzes Nr. 6/2012 – der sogenannten Thaler-Reform – ergeben hat, gezahlt worden sei. Die Unregelmäßigkeit sei nicht von der Agentur der Einnahmen, sondern von den Ämtern des Regionalrates festgestellt worden, welche dies sodann mitgeteilt hätten. Die Dekrete mit den entsprechenden Beträgen seien von den Ämtern bereits erstellt und den betroffenen ehemaligen Abgeordneten zugestellt worden, so Untersulzner.

Die Abänderung des Haushalts des Regionalrates war demnach lediglich notwendig, um eine korrekte buchhaltungstechnische Abwicklung des Verfahrens für die freiwillige Steuerberichtigung zu gewährleisten. „Die Kosten der Steuerberichtigung werden nicht von der Allgemeinheit getragen, da sie bereits gedeckt sind und auf jeden Fall zu Lasten der ehemaligen Abgeordneten gehen, die verpflichtet sind, die vom Regionalrat in seiner Funktion als Steuersubstitut vorgestreckten Beträge zu erstatten“, erklärt der Generalsekretär des Regionalrats.

Die Tageszeitung berichtete im Mai darüber, dass sich der Regionalrat wegen eines mutmaßlichen Steuerverstoßes selbst angezeigt hat. Elf ehemalige Abgeordnete, denen infolge der Rentenreform von 2014 der neu berechnete Barwert ausbezahlt worden war, sind betroffen. Man habe bereits den Rechnungshof in Kenntnis gesetzt, so Regionalratspräsident Thomas Widmann damals.

Bei der Neuberechnung der Besteuerung wurde der Teil der Beiträge, die den Abgeordneten gemäß Regionalgesetz Nr. 6/2012 zurückgezahlt worden waren, nicht mitberücksichtigt. Gemeint sind die von den Abgeordneten in der 12. bis 14. Legislaturperiode eingezahlten Pflichtbeiträge für den Ehegatten und die Kinder, die den Ex-Mandataren bereits im Zuge der Thaler-Reform pauschal im Ausmaß von vier Prozent der Berechnungsgrundlage zurückbezahlt worden waren. Durch diesen Steuerverstoß durch den Steuersubstituten sind die betroffenen elf Ex-Abgeordneten Nutznießer einer ungerechtfertigten Steuererleichterung.

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