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Verdächtige E-Mails

Der Flüchtlingsjunge Adan (Foto: RAI Alto Adige)

Die Staatsanwaltschaft will das Verfahren wegen Amtsunterlassung zum Fall Adan einstellen. Die Familie wehrt sich.

Bereits vor zwei Monaten ging die Rede, dass die Staatsanwaltschaft für das Amtsunterlassungs-Verfahren eine Archivierung beantragen würde. Zu wenig konkret, so hieß es, seien die gegen die unter Ermittlung stehenden Beamten, die sich mit dem Fall des 14-jährigen schwer behinderten Flüchtlings Adan und seiner Familie befasst hatten.

Doch bisher ist kein Archivierungsantrag gestellt worden. Amanda Cheneri, die Anwältin der Familie Hussein, hat die Staatsanwaltschaft in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass sehr wohl Beweiselemente für eine Anklage wegen Amtsunterlassung bestünden: Etwa der E-Mail-Verkehr zwischen Beamten der Sozialdienste Bozen und der Landesverwaltung, aus denen hervorgehe, dass den Zuständigen sehr wohl die „besonderen Vulnerabilität“ Adans bewusst gewesen sei.

Die Familie Hussein hatte, nach einer Nacht im Freien, in von Hilfsorganisationen angemieteten Hotelzimmern und im Krankenhaus übernachtet.

Beanstandet wird in dem Schreiben auch die Anwendung des umstrittenen Critelli-Dekrets zur Betreuung von Flüchtlingen. Ihr hätten, so schreibt Cheneri, die staatlichen Bestimmungen Vorrang.

LESEN SIE IN DER HEUTIGEN PRINT-AUSGABE:

Die Gerichtsgutachter gehen davon aus, dass der 14-jährige Flüchtling Adan bei einer rechtzeitigen Diagnose seiner Fettembolie hätte gerettet werden können.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (4)

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  • exodus

    Wieso liegt die Schuld bei unserer Sanität? Diese „Flüchtlinge“ sind doch von Norwegen, samt krankem Kind, ausgewiesen worden. Bestimmt war diese Reise
    sehr anstrengend für das schon geschwächte Kind. Die Eltern hätten sich schon in
    Norwegen um den Kankheitszustand ihres Sohnes besorgen müssen, ohne dieses Abenteuer zu unternehmen.

  • sabine

    Bin auch dieser Meinung. Man kann nicht die Systeme verantwortlich machen, wenn man selbst entscheidet, mit einem krankem Kind unzumutbare Reisen zu unternehmen. Die Eltern sollen sich selbst am Schopf packen.

  • andreas

    @exodus
    Es war Schweden.

    Meines Wissens hat der Junge keinen Tag im Freien verbracht, der Vater schon.
    Der Junge hatte eine nicht geeigneten Rollstuhl, da man ihn nicht festbinden konnte und dem Vater ist das Unglück passiert, dass ihm beim Schieben der Bub rausgefallen ist.
    Dass er innerhalb von 5 Tagen in Südtirol nicht sofort einen geeigneteren Rollstuhl bekommt, sollte eigentlich einleuchten.
    Die Familie tut mir leid, hier aber die Schuld auf die Behörde zu schieben, ist nicht korrekt.

  • robby

    eine saftige Entschädigung käme aber halt recht

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