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dm darf bleiben

Etappensieg für die Drogeriekette dm und die Gatterer Holding in Bruneck: Das Verwaltungsgericht hat dem Rekurs gegen die Schließungsverfügung stattgegeben. Im April geht der Prozess weiter.

von Silke Hinterwaldner

Vor dem Termin am Dienstag dieser Woche waren beide Parteien siegessicher gewesen. Seit Mittwoch aber ist klar, dass es nur einen Sieger geben kann und der heißt dm. Vorerst zumindest.

Aber der Reihe nach: Bereits vor vielen Jahren war das Gebäude der Gatterer Holding am Brunecker Nordring als Geschäft genutzt worden. Und schon damals hatte sich eine Frage aufgetan, auf die es offenbar keine einfache Antwort gibt: Darf hier mitten im Gewerbegebiet Detailhandel betrieben werden?

Grundsätzlich schreibt die Handelsordnung in Südtirol vor, dass Detailhandel im Gewebegebiet nicht erlaubt ist. Trotzdem werden immer wieder Versuche gestartet, diese Regel zu umgehen. Mittlerweile, so ist sich Philipp Moser, Präsident im Kaufleuteverband hds sicher, ist das Südtiroler Gesetz wasserdicht.

Aber es gibt trotzdem immer wieder Sonderfälle. So wie am Brunecker Nordring. Dort hatte im Juli dieses Jahres die Drogeriekette dm eine Filiale eröffnet. Sehr zu Ärger der Kaufleute, die die Stadtverwaltung darauf hinwiesen, dass an Ort und Stelle Detailhandel untersagt sei. In der Folge hat Bürgermeister Roland Griessmair die Schließungsverfügung zugestellt.

Aber gegen ebendiese Verfügung hatten die Gatterer Holding als Vermieter und dm als Nutzer der Geschäftsflächen etwas einzuwenden. In der Folge erreichte das Verwaltungsgericht in Bozen ein Rekurs. Im Dringlichkeitswege wurde umgehend entschieden, dass dm zwischenzeitlich weiterarbeiten darf. Am Mittwoch aber wurde die Verfügung zementiert: Die Richter am Verwaltungsgericht akzeptierten den Rekurs. Das heißt: dm darf weiterhin offen bleiben.

Aber die Gerichte werden sich auch noch in Zukunft mit dem Fall befassten müssen. Im April geht die Verhandlung mit einer öffentlichen Anhörung weiter.

Was bedeutet diese Verfügung für den Südtirol Handel? Hat man hier einen Präzedenzfall geschaffen?

Dieter Schramm winkt sofort ab. „Das ist“, sagt der Anwalt von dm und Gatterer Holding, „weder ein Dammbruch noch wird es einen zweiten derartigen Fall in Südtirol geben.“ Dm und das Gebäude am Nordring werden sozusagen die Ausnahme von der Regel bleiben: Detailhandel im Gewerbegebiet bleibt untersagt, nur nicht im Gatterer-Haus in Bruneck.

Philipp Moser ist geschockt. „Damit haben wir nicht gerechnet“, sagt der hds-Präsident, „diese Entscheidung ist für mich nicht nachvollziehbar.“ Ganz besonders ärgert er sich darüber, zu welchen Methoden die Gegner greifen: Die Ortspolizisten hatten im Juli einen Lokalaugenschein bei dm gemacht und dazu ein Protokoll vorgelegt. Dieses Schriftstück beinhalte Falschaussagen, so die Anwälte der Gatterer-Holding. Die Polizisten müssen mit einer Anzeige rechnen. Philipp Moser sagt dazu nur: „Ein solches Vorgehen geht unter die Gürtellinie.“

Dieter Schramm – und mit ihm wahrscheinlich viele dm-Kunden – freut sich über diese Entscheidung des Verwaltungsgerichtes. „Das ist“, sagt er, „ein sehr bedeutsamer Gerichtsentscheid. Schließlich haben wir uns hier gegen mächtige Gegner durchsetzen können.“

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