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Aus für Geoblocking

Die EU hat Geoblocking weitgehend aus dem Online-Handel verbannt. Künftig ist es möglich, ohne geografische Barrieren online einzukaufen. Es gibt aber noch immer Einschränkungen. 

von Lisi Lang

Faires Online-Shoppen – das soll die neue Verordnung zum Thema Geoblocking ermöglichen. Künftig ist es nämlich möglich, ohne geografische Barrieren online einzukaufen. Sprich: Meine neue Kaffeemaschine kann ich online in jedem EU-Land erwerben. Wenn die Kaffeemaschine also im Online-Shop in Belgien günstiger ist als in Italien, kann ich künftig problemlos in Belgien bestellen. Die Zustellungsspesen bleiben zwar aufrecht, aber als Konsument kann man die Preise und Angebote in verschiedenen Ländern vergleichen. Bisher war es häufig so, dass Kunden Ware im Ausland entweder nicht bestellen konnten oder auf den nationalen Online-Shop umgeleitet wurden. Von den Angeboten in anderen Ländern konnte man praktisch nicht profitieren.

„Die Aufhebung des Geoblockings ist für die digitale Wirtschaft ein großer Schritt nach vorne. Sowohl für Kunden, aber auch für Verkäufer ergeben sich dadurch viele Vorteile“, erklärt IT-Landesrätin Waltraud Deeg. Der Europäische Rat bezeichnet Geoblocking als eine „Form der Diskriminierung, die Online-Kunden den Zugang zu oder den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen über Websites in anderen Mitgliedsstaaten verwehrt“, die dem EU-Recht zuwiderlaufe, das einen freien Binnenmarkt vorsieht. „Das nun in die Wege geleitete Verbot ist somit ein wichtiger Bestandteil der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt“, betont Waltraud Deeg. Kunden haben dadurch das Recht, unabhängig von ihrem Wohnsitz, ihrer Staatsangehörigkeit oder dem Ort der Niederlassung des Verkäufers, auf eine Gleichbehandlung bei Einkäufen im Internet.

Es gibt allerdings weiterhin Ausnahmen. Urheberrechtlich geschützte Medien wie E-Books, Musik oder beispielsweise CDs bleiben weiterhin von dieser neuen EU-Verordnung ausgenommen. Der SVP-Parlamentarier Herbert Dorfmann hat zwar versucht, mittels Abänderungsanträgen auch diese Medien in die Verordnung zu integrieren (der Antrag wurde vom Parlament genehmigt), allerdings wurde dieser Punkt im Endabkommen mit dem Europäischen Rat wieder gestrichen. „Es wurde allerdings eine Verpflichtung festgeschrieben, dass sich die EU-Kommission in den nächsten Jahren mit diesem Thema befasst und einen Vorschlag ausarbeitet“, erklärt Herbert Dorfmann.

Ansonsten zeigt sich Dorfmann mit der Regelung ziemlich zufrieden: „Online-Shops, egal wie klein, müssen künftig in die gesamte EU liefern und Kunden können überall bestellen“, erklärt Dorfmann. Zudem wurde verboten, Zahlungssysteme zu verwenden, die eine eventuelle geografische Zuordnung möglich machen und somit wiederum Kunden aus anderen Ländern ausschließen.

Ebenfalls nicht angefasst werden TV-Übertragungen und Streaming-Produkte. „Ich bin überhaupt nicht zufrieden, wie diesbezüglich die Verhandlungen laufen“, kritisiert Herbert Dorfmann. Aktuell würden sich in diesem Bereich nur die Produzenten und die Filmindustrie durchsetzen. „Es ist klar, dass es in diesem Bereich noch viel mehr um das Thema Urheberrecht geht, aber es kann doch nicht sein, dass ich je nach Land bestimmte Inhalte überhaupt nicht nutzen kann“, ärgert sich der EU-Parlamentarier. Eine Neuregelung dieser Thematik sei dringend notwendig und würde auch endlich einen Schritt in Richtung europäisches Urheberrecht machen. „Bisher setzt in diesem Bereich aber leider die Filmindustrie ihren Willen durch, weil sie diese Regelung absolut nicht wollen – auch aus finanziellen Gründen“, ärgert sich Hebert Dorfmann. Dieser Punkt soll zwar im Europäischen Rat noch einmal thematisiert werden,  aber der SVP-Parlamentarier befürchtet, dass man nicht so schnell weiterkommen wird, weil die Filmindustrie dagegen ankämpft: „Ich hoffe aber, dass man wenigstens für sprachliche Minderheiten eine Ausnahmeregelung findet.“

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