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Kampf um die Erbschaft

BarishevaOlga Barisheva, die Frau, die den Meraner Anwalt Thomas Ladurner einen Strafprozess wegen Übervorteilung bescherte, dürfte von ihrer 400.000-Euro-Erbschaft ausgeschlossen werden.

(tom) Die Erbschaft, um die ein heftiger juristischer Kampf tobt, ist derzeit ruhend gestellt. Die Erblasserin, eine betagte Frau aus Meran, ist inzwischen verstorben.

Verwalterin der ruhenden Erbschaft ist die Meraner Anwältin Ingrid Gartner, Nachfolgerin als Sachwalterin des Anwalts-Kollegen Thomas Ladurner, 39.

Am Montagnachmittag wurde Gartner als Zeugin der Anklage im Prozess gegen Ladurner am Landesgericht Bozen angehört.

Dem ehemaligen Präsidenten des SC Meran wird dort Übervorteilung einer wehrlosen Person, Unterschlagung und Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit seiner Sachwalterschaft vorgeworfen.

Gartner berichtete im Zeugenstand von dem laufenden Mediationsverfahren zur Erbschaft der verstorbenen Meranerin, die 2011 ihrer damaligen ukrainischen Haushälterin Olga Barishea, 58, 400.000 Euro testamentarisch zugesprochen hatte. 57.000 Euro sollten an eine Nichte ihres verstorbenen Mannes gehen.

Olga Barisheva (oben im kleinen Bild), die das Strafverfahren gegen Ladurner 2013 mit einer Anzeige bei der Polizei ins Rollen brachte, hat selbst einen gerichtlichen Vergleich über ein Jahr und neun Monate Haft abgeschlossen. Wegen Übervorteilung einer wehrlosen Person (der von ihr betreuten Frau). Für Sachwalterin Gartner ein Anlass, die Annullierung des Testaments zu beantragen. Die Nichte der Verstorbenen bemüht sich ebenfalls darum, dass die ehemalige Haushälterin, die inzwischen in der Provinz Varese lebt, die ihr zugedachten 400.000 Euro nicht bekommt.

Laut Gesetz ist eine strafrechtliche Verurteilung wegen Straftaten gegen die Erblasserin ein Annullierungsgrund. Dazu läuft, wie gesagt, ein Zivilverfahren, das sich im Mediationsstatus befindet.

Ausgesagt hat am Montag auch Wolfgang Bonell, der Hausarzt der betagten Meranerin. Er hatte 2011, vor dem Testaments-Termin beim Notar Umberto Russo ihre Zurechnungsfähigkeit bestätigt. Die Frau habe damals Personen aus ihrem Umfeld erkannt, sagte der Arzt im Zeugenstand. Der Gerichtspsychologe Michele Piccolin war allerdings in einem Beweissicherungsverfahren zum Schluss gekommen, dass die Rentnerin bereits ab 2009 nicht zurechnungsfähig gewesen sei.

Die Aussage des Hausarztes vor Gericht ist aber zweifellos im Sinne Ladurners, von dem Olga Barisheva behauptet hatte, sie habe mit ihm die Aufteilung der 400.000-Euro-Erbschaft vereinbart. Was Ladurners Anwalt Fabrizio Francia vehement bestreitet.

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