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Jetzt geht’s los …

SWR-Chef Philipp Moser

SWR-Chef Philipp Moser

Was sich der Präsident des Südtiroler Wirtschaftsrings, Philipp Moser, vom neuen Vergabegesetz erwartet.

Bei Südtirols Wirtschaftstreibenden herrscht große Erwartungshaltung in Bezug auf das Gesetz zur öffentlichen Auftragsvergabe, welches nun vom Landtag verabschiedet worden ist.

„Seit nunmehr knapp zwei Jahren warten wir auf das neue Vergabegesetz des Landes, welches die lokale Wirtschaft unterstützen soll. Mit dem nun vom Landtag verabschiedeten Gesetz sind nun die geeigneten Rahmenbedingungen geschaffen worden“, zeigt sich SWR-Präsident Philipp Moser in einer ersten Stellungnahme erfreut.

Das Gesetz, welches in enger Abstimmung mit den dafür zuständigen Stellen auf nationaler und europäischer Ebene geschrieben worden ist, soll Anfang 2016 in Kraft treten. Gemeinsam mit dem Inkrafttreten des Gesetzes sei es jedoch wichtig, auch das bereits angekündigte Vademekum zu erlassen, in welchem die Möglichkeiten beschrieben werden, die die Vergabestellen bei der Ausschreibung von öffentlichen Dienstleistungen, Lieferungen und Arbeiten haben und wie in bestimmten Bereichen vorzugehen ist.

„Die öffentlichen Aufträge sind wichtig für den unternehmerischen Erfolg, dadurch können Arbeitsplätze geschaffen und Wertschöpfung generiert werden. Es muss daher unser aller gemeinsames Ziel sein, die Auftragsvergabe so zu gestalten, dass alle Betriebe eine reelle Zugangschance haben“, betont Moser.

Die Vergabe nach dem wirtschaftlich günstigsten Angebot und die Reduzierung der bürokratischen Auflagen waren dabei die zentralen Forderungen der Wirtschaft, denen im neuen Landesvergabegesetz auch Rechnung getragen wird.

Bei Ausschreibungen unter dem Schwellenwert (2 Mio. Euro bei Bauaufträgen und 207.000 Euro bei Lieferungen und Dienstleistungen) müssen nur mehr eine beschränkte Anzahl von Betrieben – bei welchen die Qualitätsstandards garantiert sind – eingeladen werden, ein Angebot einzureichen.

Bei Ausschreibungen über dem Schwellenwert hingegen sieht das Gesetz vor, dass öffentliche Auftraggeber den Zuschlag vorzugsweise auf Grundlage des wirtschaftlich günstigsten Angebots erteilen. Ausschlaggebend für die Zuschlagserteilung soll daher nicht der billigere Preis, sondern das Preis-Leistungs-Verhältnis des Produktes oder der Dienstleistung sein.

Die bereits im Laufe des Jahres eingeführten bürokratischen Entlastungen, wie beispielsweise das Einreichen der eigenverantwortlichen Erklärung nur durch den Zuschlagsempfänger oder die Befreiung von der telematischen Abwicklung für Aufträge bis zu 40.000 Euro (sog. Direktaufträge) werden auch weiterhin beibehalten, so das Fazit beim SWR.

„Die Rahmenbedingungen, auf welche nun aufgebaut werden kann, sind geschaffen. Nun gilt es, sowohl die Vergabestellen als auch die Unternehmerinnen und Unternehmer zu sensibilisieren und über die verschiedenen Möglichkeiten der Auftragsvergabe zu informieren und auch jene zu unterstützen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen möchten“, so der SWR-Präsident.

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