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Das Mountainbike-Verbot

Fahrrad MountainbikeDas Trentino hat ein neues Verbot für Mountainbiker auf Wanderwegen beschlossen. In Südtirol ist für Biker hingegen beinahe alles erlaubt. Braucht es auch bei uns eine klare Regelung?

von Heinrich Schwarz

Mountainbiking ist ohne Zweifel zu einer Trendsportart geworden. Mittlerweile gehören die Mountainbiker ebenso wie Wanderer zum Erscheinungsbild in den Bergen. Die Wege werden gemeinsam genutzt. Die logische Folge: Die Konflikte nehmen zu.

In der Regel sind es die Wanderer, die einem entgegenkommenden Mountainbiker den Weg frei machen müssen. Mitunter kann es zu gefährlichen Situationen kommen.

Unbeantwortet bleibt dabei häufig die Haftungsfrage. Denn in Südtirol gibt keine gesetzliche Regelung, auf welchen Wegen Mountainbiking überhaupt erlaubt und auf welchen es verboten ist. Hierzulande dürfen sich Mountainbiker praktisch überall aufhalten – mit wenigen Ausnahmen in Naturparks, etwa im Naturpark Drei Zinnen.

Anders ist es im Trentino. Dort gibt es schon jahrelang ein generelles Reglement für Mountainbiker. Sie dürfen nur auf Wanderwegen unterwegs sein, die ein Gefälle von weniger als 20 Prozent aufweisen und breiter als die Länge des Bikes sind.

Diese Einschränkung ist den Trentinern nun aber zu wenig bzw. zu wage formuliert. Am 27. April 2015 hat die Landesregierung deshalb beschlossen, das Verbot für Mountainbiker auszuweiten. Und zwar auf alle Wanderwege, auf denen eine Gefahr für Wanderer bestehen könnte und auf denen das Mountainbiking umweltschädlich sein kann.

Konkret soll ein Plan erstellt werden, auf dem die erlaubten und verbotenen Wege ersichtlich sind. An den verbotenen Wegen sollen entsprechende Schilder angebracht werden, um die Mountainbiker angemessen zu informieren. Damit soll auch die Kontrolle vereinfacht werden.

Wäre eine ähnliche Regelung auch für Südtirol sinnvoll?

Für den zuständigen Landesrat Arnold Schuler nicht unbedingt: „Es gibt seit Jahren Gespräche, ob es eine Wegegesetz braucht. Die Alternative dazu ist aber, eine interne Lösung in den Gemeinden mit allen direkt und indirekt Betroffenen zu finden.“ Es gebe bereits sehr erfolgreiche Modelle, die das Problem auch ohne gesetzliche Regelung in den Griff bekämen.

Der für die Naturparke zuständige Landesrat Richard Theiner ist derselben Meinung: „Man sollte Mountainbiker nicht per Gesetz als Sünder ausfindig machen. Am Besten wäre es, vor Ort sinnvolle Lösungen zu finden.“

Auch Georg Simeoni, Präsident des Alpenvereines Südtirol (AVS), hält nicht viel von einem Gesetz: „Sicherlich wäre eine Regelung gut, aber mit einem Gesetz muss man das Ganze auch entsprechend überwachen. Das ist ein Problem, denn ich weiß nicht, wie man bewerkstelligen will, dauernd Förster oder Polizisten in die Berge zu schicken.“

Der AVS setzt vielmehr auf Sensibilisierung für den gegenseitigen Respekt zwischen Wanderern und Mountainbikern. Doch trägt das tatsächlich Früchte? „Im Prinzip schon“, sagt Simeoni, „das einzige Problem sind jedoch die Downhiller. Hier bräuchte es durchaus ein Gesetz oder eine strengere Ordnung.“

Der AVS-Präsident erklärt: „Die Downhiller fahren nicht einmal mit dem Rad auf den Berg, sondern lassen sich mit Shuttles oder Seilbahnen hinaufbringen. Danach fahren sie auf bestimmten Strecken herunter, doch diese müsste man klar abgrenzen und sagen: Das ist eure Strecke – und außerhalb habt ihr nichts zu suchen.“

 

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