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„Ein teures Gut“

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In einem Kalterer Restaurant hat eine Familie für zwei Liter Leitungswasser 7 Euro hinblättern müssen – obwohl sie ausgiebig gespeist und teuren Wein getrunken hat. 

von Sandra Fresenius

Eine Gruppe Gäste genoss in Kaltern einen netten Restaurantbesuch bei erfrischenden alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken und verschiedenen Vor- sowie Hauptspeisen, auch eine Flasche Wein für knapp 50 Euro bestellte die Familie. Als dann aber die Rechnung über gut 130 Euro kam, wurde schnell offensichtlich, dass hier ein Posten kräftig zu Buche schlug, den man so nicht „auf der Rechnung hatte“: das Leitungswasser. Stolze sieben Euro waren für zwei Liter berechnet worden. „Die Dienstleistungskosten, die wir in dem Bereich haben, sind extrem gestiegen. Die Kosten des Wassers machen es sicher nicht aus, aber die Dienstleistung muss berechnet werden“, sieht HGV-Präsident Manfred Pinzger darin grundsätzlich erstmal nichts Verwerfliches. Allerdings müsse von Fall zu Fall unterschieden werden. Wenn der Gast beispielsweise mehrere Flaschen Wein bestellt, dann würde das Wasser auch gratis dazu gereicht, weiß Pinzger von vielen Betrieben.

Weil Leitungswasser gerne nachgefragt wird, haben in den letzten Jahren auch viele Betriebe in eigene Geräte für die Aufbereitung investiert. Auch das wirkt sich laut Pinzger auf den Preis aus: „Es spielt eine nicht unerhebliche Rolle, ob der Betrieb zur Aufbereitung in ein etwa 5.000 Euro teures Gerät investiert wird. Dieses reinigt, filtert und kühlt das Leitungswasser und setzt ihm auf Wunsch Kohlensäure hinzu. Anschließend wird es in Flaschen gefüllt und entsprechend deklariert“, erklärt der HGV-Präsident. Und das verursache natürlich Spesen.

Ob auch das Restaurant in Kaltern ein solches Gerät besitzt, ist nicht bekannt. „Man kann das Wasser in Kaltern auch direkt aus der Leitung nehmen, weil wir gutes Trinkwasser haben. Es ist nur kalkhaltiger als in anderen Orten und nicht allen schmeckt das“, sagt Arnold Kemenater, Obmann der HGV-Ortsgruppe Kaltern. Sein Restaurant verfügt nicht über so eine mit staatlichen Förderungen bezuschusste Aufbereitungsmaschine, aber er hat auch noch nie etwas für das Wasser aus dem Hahn berechnet.

Ein konkretes Gesetz, welches das Angebot von Leitungswasser in Gastronomieunternehmen vorsieht, gibt es nicht. Jedem Gastwirt steht es also frei, ob er Leitungswasser anbietet. Die gute Südtiroler Wasserqualität und der Service, der auch mit der Bestellung eines Glases Leitungswassers verbunden ist, rechtfertigt jedoch nicht jeden Preis. „3,50 Euro ist ein bisschen viel, dann kann ich auch ein normales Mineralwasser bestellen. Bei 1,00 Euro bis 1,50 Euro für den Service hätte ich damit kein Problem“, sieht Kemenater eine gewisse Schmerzgrenze bei der Preisgestaltung. „Wasser ist ein teures Gut. Die Preise für das Leitungswasser betragen üblicherweise zwischen zwei und vier Euro“, hält Pinzger demgegenüber den Preis von 3,50 Euro für gerechtfertigt.

Preisvorgaben für Leitungswasser gibt es auf jeden Fall nicht. „Jeder Gastronom entscheidet für sich, aber natürlich ist alles ein Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage“, sagt der HGV-Obmann des Bezirkes Eisacktal und Landtagsabgeordnete, Helmut Tauber. „So spielt neben der hauseigenen Aufbereitung auch eine Rolle, welches Niveau der Gastronomiebetrieb hat, das heißt, ob das Wasser von einem einfachen Café oder einem generell höherpreisigen Restaurant angeboten wird“, meint Tauber.

Von einer Abzocke bei 3,50 Euro pro Liter Leitungswasser würden die Gastwirte aber definitiv nicht sprechen. „In Südtirol wird im Gegensatz zu Italien kaum für ein Gedeck berechnet – man muss jetzt schon immer alles sehen“, gibt der HGV-Präsident zu bedenken und ist sich sicher, dass „die Gäste sicher nicht überteuert gegessen haben“, wenn man die anderen Positionen der Rechnung betrachtet.

„Man könnte schon im Vorfeld sagen, dass man für Leitungswasser etwas berechnet, weil auch der Service bezahlt werden muss. Dann kann der Gast immer noch entscheiden, ob er für 3,50 Euro doch lieber ein richtiges, also ein geprüftes Mineralwasser nimmt“, schlägt HGV-Obmann Kemenater vor, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. „Außerdem wäre es möglich, das Leitungswasser in den Beitrag für das „Coperto“ einzurechnen. Das wäre sinnvoll und würde auch besser beim Gast ankommen. Dann kann jemand Wasser dazu bestellen, so viel er will, ohne dass der Wirt jedes Mal 3,50 Euro dafür zu verlangen hat“, ergänzt Kemenater.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den angebotenen Service, direkt oder indirekt zu verrechnen. „Wir haben immer noch das freie Unternehmertum. Ich hoffe, dass wir in Südtirol nicht für jede Diskussion eine gesetzliche Regelung finden – meines Erachtens sind wir eh schon überreglementiert. Wir werden hoffentlich nicht den Menschen vorschreiben, was sie für die einzelnen Speisen und Getränke berechnen. Das Wesentliche ist, dass der Kunde weiterhin eine gute Qualität bekommt und dass er nicht das Gefühl bekommt, dass er irgendwie abgezockt wird“, betont Tauber.

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Kommentare (16)

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  • andreas

    130 Euro – 50 + 7 Euro für Wein und Wasser sind 73 Euro fürs Essen, was bei den teilweise überzogenen Preisen in Südtirol nicht wirklich viel ist.

    Mit dem Essen verdienen Restaurants, trotz der hohen Preise, nicht wirklich viel, deshalb sind die 3,50 Euros fürs Wasser durchaus angebracht und wem es zuviel ist, der soll halt zum Dorfbrunnen gehen, einen Schluck zu trinken.
    Oder er holt sich das Wasser selbst und spült die Gläser.

    • olle3xgscheid

      Beim Essen wird sehr wohl verdient, einfach mal kalkulieren.
      Nicht 400% wie bei Getränken, das ist klar.
      Beim Caffee gibts Wasser in manchen Bar’s dazu.
      Einfach unseriös und basta 😉

  • pingoballino1955

    Ganz einfach,Lokal wechseln und das Thema hat sich erledigt!

  • brutus

    Südtirol ist ein Land der Halsabschneider, angefangen an oberster Stelle, der Politik!

  • murega

    Richtig viel scheint die Familie ja nicht gegessen und getrunken zu haben: „bei erfrischenden alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken und verschiedenen Vor- sowie Hauptspeisen“
    zumindest was die Gesamtrechnung anbetrifft.
    Es ist immer schwierig, man zahlt ja nicht nur banal das Wasser.
    Was ist, wenn jemand nur das Wasser möchte und 2 Stunden sitzenbleibt… und dann noch das Wasser nicht bezahlen möchte.
    Mit der Familie um 130 Euro essen, davon 57 Euro für Wein und Wasser, scheint mir persönlich nicht überzogen zu sein

  • olle3xgscheid

    Die Dienstleistungskosten, die wir in dem Bereich haben, sind extrem gestiegen. Die Kosten des Wassers machen es sicher nicht aus, aber die Dienstleistung muss berechnet werden“,

    Welche Herr Pinzger? Und bei mehrerern Flaschen….. wird euch mit dem neuen Strassenkodex schon vergehen…
    Als nächstes wird die Abnutzung der Sitzgarnitur berechnet.
    Alles in allem sollte dies kommuniziert werden, das würde reichen.

  • bernstein

    In der Getränkenkarte sollte verpflichtend und gut sichtbar vermerkt sein ob und was Pippnwosser kostet. Ein aufmerksamer Gastwirt kann bei der Rechnungserstellung immer noch entscheiden ob er aus gegebenem Anlass (Wein usw.) darauf verzichtet. 7€ für 2l Leitungswasser ist für mich ganz klar Abzocke. Der Preis sollte zwischen 1,0 und max. 2€ pro Liter liegen dürfen.

  • tirolersepp

    Wenn 10 Euro für 1 Liter Leitungswasser auf der Speisekarte steht geht für mich das vollkommen in Ordnung !!!

    Niemand wird gezwungen !!!

  • tirolersepp

    Bitte liebe Tageszeitung nennt doch Ross und Reiter !

    Name des Gastes und Name des Restaurants !!!

  • sabine

    Manche gastbetriebe verkaufen mit sodastream aufbereitetes wasser als mineralwasser….wenn ich mineralwasser bestelle will ich ein solches, pure abzocke ist das! Viele Gastbetriebe sind mittlerweile masslos überteuert

  • rubhel

    im Verhältnis zu den Eiswürfeln die in einen Aperol Spritz drinnen sind ist das Wasser zu3,5 e noch günstig.

  • e.k.

    Kann man im Gastlokal so ohne Weiteres für pures Leitungswasser, Geld verlangen ? Ist das rechtlich okay ? Kann denn der Gastwirt die Spezifikation (Zusammensetzung) des Leitungswasser s vorweisen oder ist dies in diesem Fall nicht notwendig ?

    Wer kennt die Rechtsnorm ?

  • olle3xgscheid

    Laut Gesetz ist jeder Gastwirt, Bar u.a verpflichtet dem Gast bei Nachfrage 1 Glas Wasser kostenlos zu stellen.
    1lt sicher nicht 😉

  • leser2020

    Was würde passieren, wenn er das Wasser nur bei denen berechnen würden die keinen „teuren“ Wein bestellen? Wäre das gerecht? Oder soll die Bedienung für den guten Zweck arbeiten? Für das Nagelstudio und den Friseur haben die Leute das Geld, aber hier darf es nichts kosten. Schon eigenartig. Wem ein Restaurantbesuch zu teuer ist, der muss ja nicht und kann ganz einfach zu Hause essen und das Problem hat sich erledigt.

  • meintag

    Der Abspüler in dem Restaurant wird darüber sicher lachen und der Umgebung geschuldet in der freien Zeit einen Sprung in den Kalterer See machen.

  • prof

    Beim nächsten Restaurant-Besuch nehme ich mir die Getränke (Wein und Wasser) samt Gläser selbst mit,wäre neugerig ob mir das aufschenken verboten wird.

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