Du befindest dich hier: Home » Politik » „Unlautere Konkurrenz“

„Unlautere Konkurrenz“

Helmut Tauber

Der SVP-Abgeordnete Helmut Tauber begrüßt die verschärften Kontrollen gegen die illegale Vermietung privaten Wohnraums über Buchungsplattformen wie Airbnb.

Die Vermietung privaten Wohnraums über Buchungsplattformen wie Airbnb hat in den letzten Jahren auch in Südtirol rasant zugenommen. Dabei werden längst nicht alle dieser Unterkünfte offiziell gemeldet.

Jüngst wurden in Bozen Kontrollen durchgeführt und zwei illegale Vermietungen aufgedeckt.

Der SVP-Landtagsabgeordnete Helmut Tauber begrüßt die steigende Sensibilisierung in dieser Angelegenheit. Er setzt sich seit seiner Amtsperiode für ein konsequentes Vorgehen gegen die illegale Vermietung privaten Wohnraums zu touristischen Zwecken ein.

„Es kann nicht sein, dass wir landesweit Unterkünfte haben, bei denen Gäste einfach nicht gemeldet und keine Abgaben oder Steuern gezahlt werden. Diese Unterkünfte schaffen all jenen Betrieben und Privatpersonen, die eine reguläre Lizenz haben, unlautere Konkurrenz und tragen nicht zuletzt auch zur Wohnungsverknappung und steigenden Mieten bei“, so Tauber.

Mit dem Landestourismusentwicklungskonzept habe man bereits eine gute Grundlage geschaffen, um das Problem der illegalen Vermietung in den Griff zu bekommen. „Ausschlaggebend sind aber die Kontrollen“, sagt Tauber. Derzeit obliege den Gemeinden diese Aufgabe. Und genau darin liege auch das Problem. „Es ist verständlich, dass eine Gemeinde die eigenen Bewohnerinnen und Bewohner nur ungern kontrolliert und straft“, erklärt der Abgeordnete.

„Aus diesem Grund muss endlich ein effizientes Kontrollsystem definiert werden, das landesweit greift und umgesetzt wird“, fordert Tauber. Landesrat Arnold Schuler hat ein solches nun zugesichert. Laut Tauber sei dies höchste Zeit. Wenn nämlich landauf landab ständig über Beschränkungen gesprochen werde und im Bereich der gastgewerblichen Betriebe mit dem Landestourismusentwicklungskonzept einschneidende Maßnahmen getroffen worden sind, sei laut dem Abgeordneten Tauber die illegale Vermietung privaten Wohnraums zu touristischen Zwecken bisher ignoriert worden.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (10)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

  • stanislaus

    …wäre es bei dieser Gelegenheit auch möglich Schwarzzahlungen (also ohne Rechnung/Kassazettel – Orderman Belege gelten nicht) in Gastronomie und Hotellerie zu kontrollieren Herr Tauber?

  • rumer

    Die Vermietung ist NICHT illegal, nur die Bezahlung ist schwarz.
    Wohnungen sind Privatsache und jede darf vermietet werden, dafür wurde sie ja gebaut. Nur die Nichtbezahlung von Steuern ist illegal.
    Die Hotelliere sollen sich nicht so anstellen und lieber die eigene Nase anfassen.

    • pingoballino1955

      Herr Tauber,habt ihr Angst,dass euch mit den heurigen Preiserhöhungen die Felle davonschwimmen? Hattet ja eine Superwintersaison,habt ihr noch nicht genug.

    • guyfawkes

      Vielleicht mal im Kataster nachschauen: Dort steht bei den meisten Wohnungen A/2 „Abitazione di tipo civile“.
      Diese dürfen vermietet werden. Und zwar mit richtigen Mietverträgen (zB 4+4 Jahre oder 3+2 Jahre). Eine kurzfristige Vermietung ist möglich – aber ausschließlich bei bestimmten Eigenschaften des Mieters (Studenten, Arbeiter mit befristeten Arbeitsvertrag).
      Alles andere ist keine Nutzung als Wohnung sondern für touristische Zwecke (Katasterkategorie D/2) und somit mit Katasterkategorie A/2 nicht erlaubt.

      • summer1

        Guyfawkes
        Danke für die sehr gute Information.
        Natürlich wird Pingo wieder wird um sich fuchteln, aber Hauptsache gegen SVP wettern und Wissen keines.

        • guyfawkes

          @summer1
          Muss leider „zurückrudern“.
          Anscheinend ist die „locazione turistica“ für Wohnungen doch möglich.
          Ich finde das sehr schade und habe auch wenig Hoffnung dass dies geändert wird.
          Denn Wohnungen sollten eigentlich nur zum „Wohnen“ genutzt werden. „Locazione turistica“ ist ganz gewiss nicht „Wohnen“.

  • dn

    Der Tauber hat ausnahmsweise mal recht.

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen