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Jetzt kommt Benko

René Benkos Waltherpark AG will an der angekündigten Ausschreibung für ein Landeseinkaufszentrum in Bozen teilnehmen. Ein Einstieg in den Rechtsstreit zur Umsetzung des Twenty-Urteils wird ihr vom Verwaltungsgericht aber verwehrt.

Von Thomas Vikoler

Der Kampf um das künftige (mögliche) Landeseinkaufszentrum in Bozen hat bereits begonnen. Es gibt zwar seit knapp einem Jahrzehnt ein solches – das Twenty in der Galileistraße -, doch der Staatsrat hat die Zuweisung von 20.000 Quadratmetern Detailhandelsfläche an die Podini-Holding Anfang Oktober seitens des Landes definitiv für rechtswidrig erklärt.

Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 18. Oktober die Abteilung Raum und Landschaft angewiesen, eine neue Ausschreibung vorzubereiten.

Am 28. Dezember wurde ein potentieller Bewerber für ein Landeseinkaufszentrum aktiv – René Benkos Waltherpark AG. Das Unternehmen, das derzeit das gleichnamige Einkaufszentrum im Bozner Stadtzentrum baut (es soll 22.000 Quadratmeter Detailhandelsfläche enthalten und in rund zwei Jahren fertiggestellt sein), hat beim Bozner Verwaltungsgericht einen Antrag auf Zugang bzw. Akteneinsicht zu einem laufenden Verfahren beantragt.

Die Begründung: Das Unternehmen habe bei der Landesverwaltung bereits sein Interesse an der Teilnahme an der Ausschreibung kundgetan und erwäge eine Teilnahme an dem laufenden Rechtsstreit.

Dieser war im Dezember von der Aspiag-Gruppe mit einem Vollstreckungsantrag zum Twenty-Urteil des Staatsrats eingelangt worden. Aspiag fordert eine umgehende Umsetzung des Urteils bzw. die Einsetzung eines Kommissärs, der diese Aufgabe anstelle der Verwaltung erledigen soll. Konkret anstelle der Gemeinde Bozen, welche am 26. Oktober das eingeleitete Verfahren zur Aufhebung sämtlicher Detailhandelslizenzen im Twenty-Bis (bisher Landeseinkaufszentrum) unterbrochen hat.

Die Geschäfte dürfen damit bis auf weiteres offenbleiben.

Waltherpark argumentiert im Antrag auf Aktenzugang etwas paradoxe, eine Annahme des Aspiag-Vollstreckungsbegehrens könnte die eigenen Chancen auf eine Teilnahme an einer etwaigen Neuausschreibung der 20.000 Quadratmeter zunichte machen und damit den eigenen Interessen schaden. Außerdem erwäge man, sich in den gegenständlichen Rechtsstreit einzulassen.

Doch Michele Menestrina, der Präsident des Bozner Verwaltungsgericht, hat den Waltherpark-Antrag nun zurückgewiesen. „Es gibt keine Bestimmung im Verwaltungsrecht, welche die Möglichkeit an einer Teilnahme an einem Vollstreckungsverfahren vorsieht“, schreibt Menestrina in seiner Begründung. Außerdem habe das Benko-Unternehmen nie an den Verfahren zur Causa Twenty – anders als die Podini-Holding, die Tosolini-Gruppe und das Land – teilgenommen.

Und schließlich: Die von der Landesregierung angekündigte Ausschreibung für ein neues Landeseinkaufszentrum sei bisher eine reine Hypothese.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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