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Neue Heizvorschriften

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Für Kondominien und Miteigentümer sind wichtige Heizvorschriften eingeführt worden. Die Details.

Das Ministerialdekret des ehemaligen Ministers für den ökologischen Übergang (DM Nr. 383 vom 6. Oktober 2022, nach dem Amtsantritt der neuen Regierung wurde dieses Ministerium in „Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit“ umbenannt), Roberto Cingolani, hat neue Vorgaben für Erdgasheizungen eingeführt.

Dies sind die Senkung um ein Grad der maximalen Heizwerte in der Wintersaison 2022/23 sowie die Verkürzung der Heizperiode um 2 Wochen. Grundlage hierfür ist der „Plan zur Verringerung des Erdgasverbrauchs“.

Die Heizanlagen dürfen pro Tag eine Stunde weniger und im Vergleich zur Wintersaison 2021/22 um 15 Tage weniger betrieben werden.

Der Beginn der Heizperiode wurde bereits um 8 Tage verschoben, und das Ende der Heizperiode wurde entsprechend um 7 Tage vorverlegt. Bei außerordentlichen Witterungsverhältnissen können die Gemeinden jedoch für kurze Zeiträume diese Vorgaben erweitern.

Außerhalb der Klimazone F können die Heizungsanlagen täglich zwischen 5 Uhr und 23 Uhr für maximal 13 Stunden eingeschaltet werden.

Die maximale Raumtemperatur wurde ebenfalls um ein Grad Celsius gesenkt:

17°C +/- 2°C Toleranz für Gebäude, die für industrielle, handwerkliche und ähnliche Aktivitäten genutzt werden,

19°C +/- 2°C Toleranz für alle anderen Gebäude;

Heiz-Klimazonen“ mit unterschiedlichen Einschränkungen

Die Gemeinden der Provinz Bozen sind in die Klimazonen E und F eingeteilt. In diesen Klimazonen gelten folgende Nutzungseinschränkungen der Heizungsanlagen:

Zone E: 13 Stunden pro Tag vom 22. Oktober bis 7. April;

 

Zone F: keine Beschränkung.

 

Das Ministerialdekret sieht bestimmte Fälle vor, für welche die neuen Beschränkungen nicht gelten. Es handelt sich um folgende Situationen

  • Krankenhäuser, Kliniken oder Pflegeheime sowie geschützte Einrichtungen für die Betreuung und Rehabilitation von Drogenabhängigen und anderen Personen, die den öffentlichen Sozialdiensten anvertraut sind;
  • Räumlichkeiten von diplomatischen Vertretungen und internationalen Organisationen, die nicht in Kondominien untergebracht sind;
  • Gebäude, die als Kinderkrippen und Kindergärten genutzt werden;
  • Gebäude, die für Schwimmbäder, Saunas und dergleichen genutzt werden;
  • Gebäude für industrielle, handwerkliche und ähnliche Tätigkeiten, für welche besondere technologische oder produktionstechnische Anforderungen gelten

Weitere Informationen:

Die Nationale Agentur für neue Technologien, Energie und Nachhaltige Entwicklung (ENEA) hat einen Leitfaden mit Informationen über die richtige Einstellung der Heiztemperatur veröffentlicht: https://www.efficienzaenergetica.enea.it/vi-segnaliamo/le-indicazioni-enea-per-l-attuazione-del-piano-nazionale-di-contenimento-dei-consumi-di-gas-naturale.html

Die VZS bietet weitere nützliche Informationen zum Thema Energiesparen: https://www.consumer.bz.it/de/hohe-energiepreise-was-nun.

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