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Linker Daumen

Das Bozner Oberlandesgericht hat entschieden: Der Brunecker, der in Griechenland einen Mord begangen haben soll, wird ausgeliefert.

von Thomas Vikoler

Der Mitte August aufgrund eines europäischen Haftbefehls in U-Haft genommene 32-jährige Brunecker I.A. wird nach Griechenland ausgeliefert. Das hat das Bozner Oberlandesgericht entschieden.

Der aus Albanien stammende Mann wird verdächtigt, am 3. Juli 2010 in Piräus einen Mord begangen zu haben. Die griechischen Behörden haben inzwischen dem Oberlandesgericht schriftlich mitgeteilt, warum der Verdacht bestehe: An einem Gegenstand in der Wohnung des Mordopfers sei ein Fingerabdruck abgenommen worden, der dem linken Daumen von I.A. „präzise“ entspreche, wie es in dem Schreiben hießt.

Marco Dall`Aglio und Nicola Nettis, die Anwälte des Bruneckers, argumentierten bei der Verhandlung am Mittwoch vor dem OLG, dass eine Personenverwechslung oder sogar ein Identitätsdiebstahl vorliege. Ihr Mandant habe sich zum Tatzeitpunkt zum Informatik-Studium in der albanischen Stadt Durazzo aufgehalten. Laut Aufzeichnungen des albanischen Innenministeriums sei I.A. am 4. Juni 2009 nach Albanien eingereist, sein Herkunftsland habe er erst am 31. Juli 2011 mittels Flug nach Verona wieder verlassen.

Beanstandet wird auch, dass die griechischen Strafverfolger im Haftbefehl bis auf den Fingerabdruck nicht spezifiziert hätten, worin die strafbare Handlung bestehe. Außerdem beklagen die Verteidiger nicht menschenwürdige Haftbedingungen in Griechenland und verweisen auf den Umstand, dass sich Albanien und Griechenland formal weiterhin „im Krieg“ befänden.

Das nützte alles nichts. Das OLG lehnte die Beschwerde gegen die Auslieferung ab. Dall`Aglio und Nettis kündigen Kassationsbeschwerde an, um eine Vollstreckung des Haftbefehls zu verhindern.

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