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Bestätigte 18 Jahre 

Die Kassation erklärt, warum sie Dzenana Mangafic für die Mörderin ihres Ex-Mannes Kurt Huber hält.

von Thomas Vikoler

Ein Motiv für die Bluttat von Niederrasen ist in der 38-seitigen Urteilsbegründung der römischen Kassation nicht aufgetaucht. Aber für die Höchstrichter besteht kein Zweifel, dass die 61-jährige Bosnierin Dzenana Mangafic die Mörderin ihres Ex-Mannes Kurt Huber ist. Huber war im Dezember 2016 von seiner Ex-Frau tot in seiner Wohnung aufgefunden worden – getötet mit acht Messerstichen.

Mangafic war in zweiter Instanz zu 18 Jahren Haft verurteilt worden, die sie derzeit im Frauengefängnis Trient absitzt. Ende März hatte die Kassation eine Beschwerde gegen das zweitinstanzliche Urteil abgewiesen, womit die Haftstrafe rechtskräftig wurde. In der nun vorliegenden Urteilsbegründung werden alle elf Rekursgründe der Verteidigung detailliert abgewiesen. Was weiterhin fehlt, ist – wie gesagt – ein Tatmotiv.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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