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Auch Mamis Nachname

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Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass Eltern den Nachnamen ihrer Kinder künftig selbst wählen können. Wann die neue Regelung greift und wie sie im Detail aussieht, ist aber noch nicht klar. 

von Lisi Lang

Seit vielen Jahren sind die Nachnamen von Kindern in Italien ein heißes Thema. Mehrfach wurden Gesetzentwürfe dazu im Parlament eingereicht und diskutiert, bislang aber ohne Ergebnis.

Jetzt hat das Verfassungsgericht eine wegweisende Entscheidung getroffen. Das Verfassungsgericht hat nämlich jegliche Vorschriften für rechtswidrig erklärt, mit denen Kindern bei der Geburt automatisch der Nachname ihres Vaters zugewiesen wird. „So können künftig sowohl verheiratete als auch unverheiratete Eltern den Nachnamen für ihre Kinder selbstbestimmt wählen“, erklärt SVP-Senatorin Julia Unterberger.

Das war bislang nicht möglich: Wenn die Eltern verheiratet sind, hat das Kind automatisch den Nachnamen des Vaters erhalten. Dem ist ebenso bei unverheirateten Eltern, wenn diese das Kind gleichzeitig anerkannt haben. Nur bei unverheirateten Paaren bestand bislang die Möglichkeit, dem Kind den Nachnamen der Mutter zu geben, wenn diese das Kind vor dem Vater anerkannt hat. Sobald dann auch der Vater das Kind anerkannt hat, konnte man die Entscheidung über einen Doppelnamen treffen.

Das soll sich jetzt ändern: „Jene Bestimmungen, die automatisch den väterlichen Nachnamen vorsehen, wurden für verfassungswidrig erklärt“, erklärt Julia Unterberger und bedauert, dass der Verfassungsgerichtshof in Bezug auf zivile Rechte wieder einmal einschreiten musste, weil der Gesetzgeber dazu nicht in der Lage ist. „Leider verhindern die reaktionären Kräfte im Mitte-Rechs-Zentrum, vor allem die Lega mit ihrem Senator Pillon in der Justizkommission, jede fortschrittliche Gesetzgebung“, so Julia Unterberger.

Die SVP-Senatorin spricht auch deswegen von einem Meilenstein für die Bemühungen um die Gleichstellung der Geschlechter. „Die Entscheidung entspricht mehreren im Parlament eingebrachten Gesetzentwürfen, darunter auch meinem“, so Unterberger.

Erst kürzlich hat sich die Justizkommission im Senat, der auch Julia Unterberger angehört, mit diesem Thema befasst. „Da die Gesetzentwürfe zu diesem Thema von Frauen des Mitte-Links-Spektrums eingebracht wurden, haben wir versucht, in Diskussionen mit den rechten Parteien dieser Mehrheit – vor allem der Lega – einen Kompromiss zu finden“, erklärt Unterberger. Und einen solchen Kompromiss habe man finden können, indem – sei es bei ehelichen als auch bei unehelichen Kindern – ein Doppelname zum Normalfall wird – außer die Eltern entscheiden anders. „Und bei diesem Doppelnamen – das war unser Kompromiss an die Lega, die ansonsten alles blockiert hätte – würde der Nachname des Vaters zuerst kommen“, erklärt Unterberger.

Jetzt sei dieser Kompromiss aber fraglich, meint die SVP-Senatorin. „Das Verfassungsgericht sagt klar, dass – sei es bei ehelichen, als auch bei unehelichen Kindern – die Vorherrschaft des männlichen Namens vor dem weiblichen verfassungswidrig ist“, erklärt Unterberger. Dementsprechend müsste auch der Gesetzentwurf noch einmal überarbeitet werden – die Lega will laut Unterberger mit dieser Diskussion aber die Urteilsbegründung abwarten.

Ab wann Neugeborene automatisch den Nachnamen beider Eltern erhalten, ist noch nicht klar. Bislang sei nämlich weder das Urteil noch die Begründung dazu, sondern lediglich eine kurze Aussendung zu dieser Entscheidung erschienen. „Deswegen kursieren momentan auch verschiedene Hypothesen, was in diesem Urteil wirklich drinnen steht“, erklärt Unterberger. Genau das ist aber ausschlaggebend dafür, wie es jetzt weitergeht. „Es könnten die betroffenen gesetzlichen Passagen abgeschafft worden sein, was bedeuten würde, dass die Gemeinden schauen müssen, wie sie die Thematik handhaben, solange es kein neues Gesetz gibt“, erklärt die SVP-Senatorin. Im Urteil könnten aber beispielsweise dem Gesetzgeber auch nur Prinzipien für ein neues Gesetz mitgegeben worden sein. „Diesbezüglich ist noch nichts Genaueres bekannt“, so Unterberger.

Da die Urteilsbegründung noch ausständig ist, ist ebenfalls noch unklar, ob sich die Kinder dann bei Erreichen der Volljährigkeit für einen Namen entscheiden müssen oder wie die Weitergabe an die nächste Generation gehandhabt wird. Für diesen Fall wird es aber wahrscheinlich ein neues Gesetz brauchen, meint die SVP-Senatorin. Im zuletzt diskutierten Vorschlag beispielsweise wurde festgehalten, erklärt Julia Unterberger, dass die Elternteile mit Doppelnamen nur einen Namen an ihre Kinder weitergeben können. „Dieses Urteil ist sicher ein wichtiger Schritt, über die Details wird man aber erst diskutieren können, wenn auch die Urteilsbegründung veröffentlicht wird“, erklärt die SVP-Senatorin.

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