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Die Green-Pass-Pflicht

Ab 1. Februar gilt bekanntlich die 3G-Regelung in fast allen Lebensbereichen. In welchen Bereichen es weiterhin Ausnahmen gibt.

Ab kommendem Dienstag, 1. Februar, gilt eine weit reichende 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet) für den Zugang zu vielen Bereichen des alltäglichen Lebens. Einige Ausnahmen – sprich bestimmte Handelstätigkeiten – dagegen bleiben weiterhin von dieser Pflicht ausgenommen: Dort ist der Zutritt also weiterhin ohne grüne Bescheinigung (Green Pass) gestattet. Während der Staat die grundsätzlichen Vorschriften bereits am 7. Jänner per Gesetzesdekret geregelt und Landeshauptmann Arno Kompatscher diese mit der Verordnung Nr. 3 am 13. Jänner übernommen hatte, ließ der Staat mit einem präzisierenden Gesetzesdekret vom 21. Jänner die Liste der ausgenommenen Handelstätigkeiten folgen. Diese hat der Landeshauptmann am Freitag mit Verordnung Nr. 5 übernommen.

Zur Erinnerung: Vom kommenden Dienstag, 1. Februar und bis Donnerstag, 31. März gilt die 3G-Regelung zusätzlich zu den bereits zuvor geregelten Bereichen auch für den Zugang zu öffentlichen Ämtern, Postämtern, Bank- und Finanzdiensten sowie zu Handelstätigkeiten. Davon ausgenommen sind Handelstätigkeiten, die Grund- und wesentliche Bedürfnisse der Person decken. Dort ist der Zugang weiterhin ohne Greenpass möglich.

Diese Ausnahmen von der 3G-Pflicht lassen sich in vier Bereiche einteilen: Erstens Zugang zu Handelstätigkeit mit Lebensmitteln und Grundbedarfsmitteln, zweitens Zugang zu Dienstleistungen für Gesundheitsbedürfnisse, drittens für Sicherheitserfordernisse und viertens für Justizerfordernisse.

Eine eigene Anlage in der Verordnung erläutert, welche Bereiche zum Handel mit Lebensmitteln und Grundbedarfsmitteln zählen, darunter der Einzelhandel in Hyper-, Super- und Minimärkten sowie anderen Geschäften mit Lebensmitteln; allerdings ist bei Konsum vor Ort die 3G-Regel Pflicht. Ebenso zählen Tier- und Tierbedarfshandlungen, Tankstellen und Einzelhandel mit Brennstoffen für Hausgebrauch und Heizung, aber auch der Detailhandel mit hygienisch-sanitären Artikeln.

Zugang ohne grüne Bescheinigung gibt es auch für alle Gesundheitsbedürfnisse, sprich für die Beschaffung von Arzneimitteln und gesundheitlichen Produkten. Entsprechend ist der Zugang zu Apotheken, Parapharmazien, aber auch zu Geschäften mit nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten sowie mit medizinischen und orthopädischen Artikeln und Optikartikeln ohne grüne Bescheinigung möglich, ebenso wie zu Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie zu tierärztlichen Einrichtungen für alle Zwecke der Vorbeugung, Diagnose und Behandlung. Dies gilt auch für Begleitpersonen.

Zu den Sicherheitserfordernissen schließlich zählen die öffentlich zugänglichen Büros der Polizeidienste und örtlichen Polizei, und zu den Justizerfordernissen der Zugang zu Justiz- und Sozialämtern – ausschließlich für unaufschiebbare und dringende Anzeigen von Opfern von Straftaten oder für Anträge auf gerichtliches Einschreiten zum Schutz von Minderjährigen oder entmündigten Personen.

Die Verordnung Nr. 5/2022 ist wie alle bisherigen Verordnungen, Dokumente und Informationen zum Coronavirus im Corona-Portal des Landes Südtirol veröffentlicht.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (24)

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  • rumer

    Schweden hat keinen Greenpass, England, Irland und Dänemark schaffen alle Maßnahmen ab, die Leute dürfen wieder das volle Leben geniessen,
    Italien sperrt weiter zu, hindert viele Bürger sogar am Arbeiten.
    Bei den Bremer Stadtmusikanten ist ja auch nicht der Esel oben !

    • leser

      Rumer
      Italien hat ja auch demnächst wahlen
      Bis dahin müssen due schafe schon noch warten
      Und draghi hat die 500 EU milliarden auch noch nicht in trockenen tüchern
      Deshalb ist immer noch brav
      Määh määh angesagt

    • heracleummantegazziani

      Die aktuellen Maßnahmen zum Coronavirus in Schweden:
      Die Schwedische Regierung hat beschlossen, dass ein COVID-19 Impfzertifikat, bei öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen in Innenräumen mit über 100 Personen, ab 1. Dezember 2021 erforderlich sein wird. Veranstalter die kein Impfzertifikat verlangen, müssen die Vorschriften und Maßnahmen der schwedischen Gesundheitsbehörde einhalten. Betroffen davon sind zum Beispiel Sportveranstaltungen, Kino- und Theater sowie Konzerte usw.
      Genesungs-, oder Testzertifikate gelten somit nicht als Nachweis für den Eintritt.
      Das Ziel ist die Ausbreitung von Infektionen zu begrenzen, insbesondere unter den Ungeimpften, indem verhindert wird, dass sich ungeimpfte Menschen in größeren Gruppen versammeln.
      Dänemark hat bei 5,8 Mio Einwohner 4,7 Mio zweifach Geimpfte und 1,5 Mio , Genesene. Merken Sie was?

    • treter

      Bravo Rumer du bringst es auf den Punkt! Diese neuen Restriktionen sind eine riesen Sauerei! Bin eigentlich ein friedlicher Mensch aber langsam werd ich „radikal“!!!

      • treter

        Ergänzung: Und unser lieber Herr Landeshauptmann „übernimmt“ logo alles eins zu eins aus Rom ohne mit der Wimper zu zucken!! Frage: wo bleibt unsere immer so hoch gelobte Autonomie???
        In Wirklichkeit ist die keinen Pfifferling wert!!!!!

      • robby

        @treter solange du zuhause „radikal“ bist ist es allen ziemlich egal.

      • heracleummantegazziani

        Ja genau, rumer bringt auf den Punkt, dass er dauernd wirres Zeug schreibt, das mit der Realität nichts zu tun hat und zwar nur deshlab, weil es die Parteilinie der STF ist. Knoll hat schließlich die Pandemie abgesagt. Sonst hat er immer wieder Schwierigkeiten von Innsbruck nach Bozen zu fahren um seine Arbeitslosenunterstützung abzuholen.

  • murega

    In Österreich gilt die Impfpflicht ab Anfang Februar, in Deutschland wird aktuell über die Impfpflicht diskutiert.

    • leser

      Murega
      In deutschland gehr ja auch due industrie vor die hunde
      Österreich ist mit einer bevölkerung von nicht mal 10 millionen irrelevant
      Politisch sind sue ja noch schkwchter aufgestellt als italien

  • olle3xgscheid

    Kommen dann die ganzen Plexigläser in den Ämtern weg? Oder sind die wegen Schusswechsel 😉

  • joe

    @rony . Bin ganz Ihrer Meinung und hoffen wir , daß dieser unselige Greenpass schnellstmöglich wieder in der Versenkung verschwindet !

  • foerschtna

    Ich kauf mittlerweile alles online, sogar Lebensmittel und Medikamente. Von mir aus können sie auch 2g anstatt 3g einführen, auch im Lebensmittelhandel und in Apotheken. Wobei auch das nicht der Weisheit letzter Schluss sein wird. Politiker sind auf der Suche nach neuen Folterinstrumenten immer sehr erfolgreich. Neben dem Verteilen des Geldes anderer Leute an die eigene Klientel.

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