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Die neue Verordnung

Arno Kompatscher

Für Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule und nach Hause müssen Jugendliche bis 10. Februar keinen 2G-Nachweis (Genesen oder Geimpft) vorzeigen.

Dieser Aufschub, den der italienische Gesundheitsminister Roberto Speranza am 9. Jänner in einer Verordnung festgeschrieben hat, wurde vom Land übernommen und auf alle Schülerfahrten der öffentlichen Verkehrsmittel ausgeweitet.

Landeshauptmann Arno Kompatscher hat dazu am Montag eine Dringlichkeitsmaßnahme erlassen. 

Mit dieser zweiten Anti-Corona-Verordnung des heurigen Jahres wird die 2G-Pflicht für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für Schülerfahrten für alle Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren bis zum 10. Februar 2022 aufgeschoben, und zwar begrenzt auf die Bewegungen vom eigenen Wohnort bis zur Schule und für die Rückfahrt.

Für Schülerfahrten braucht es den 3G-Nachweis und Maske

Der 3G-Nachweis bzw. Green Pass (genesen, geimpft oder getestet) bleibt weiterhin für alle Fahrgäste ab 12 Jahren verpflichtend für die Schülerfahrten. „Es wäre für den Großteil unserer Schüler und Schülerinnen ab 12 Jahre nicht möglich gewesen, sich innerhalb 10. Jänner 2022 impfen zu lassen und die ursprünglich vorgesehene 2G-Pflicht ab 12 Jahren einzuhalten“, sagt Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider.

Mit diesem Aufschub haben die Familien nun die notwendige Vorlaufzeit, um sich entsprechend organisieren zu können. In öffentlichen städtischen und außerstädtischen Verkehrsmitteln gilt grundsätzlich die Pflicht, eine FFP2- oder gleichwertige Maskezu tragen.

Für Aufstiegsanlagen gelten die gesamtstaatlichen Richtlinien.

Die Verordnung Nr. 2/2022 ist wie alle bisherigen Verordnungen, Dokumente und Informationen zum Coronavirus im Corona-Portal des Landes Südtirol veröffentlicht

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