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„Ich wollte sie nicht töten“

Die Staatsanwaltschaft beantragt für Lorys Daniel Caciula 14 Jahre und zwei Monate Haft wegen vorsätzlicher Tötung seiner Tante.

von Thomas Vikoler

Ein junger, schüchtern wirkender Mann mit Brille verlässt in Begleitung seiner Mutter und seiner Anwälte Angelo Polo und Andreas Stacul den Bozner Gerichtpalast. Es ist Lorys Daniel Caciula, 24, aus Bruneck. Im Sommer 2018, nach seiner Festnahme, waren Bilder von ihm in Umlauf, die ihn mit zornigem Blick und Nasenring zeigten.

In einer spontanen Erklärung bei der (insgesamt zweiten) Vorverhandlung am Freitag am Landesgericht zum Tod seiner Tante Nicoleta Caciula am 17. Juli 2018 sagte der Angeklagte: „Ich wollte sie nicht töten, ich bin unschuldig“.

Dies nachdem die Staatsanwaltschaft nach zweieinhalbstündigem Plädoyer den Strafantrag gestellt hatte: 14 Jahr und zwei Monate Haft wegen vorsätzlicher Tötung (alternativ: mit bedingtem Vorsatz) von Nicoleta Caciula.

Die dem Antrag zugrundeliegende Rechnung: Die Ausgangsstrafe liegt bei 21 Jahren, der erschwerende Umstand der Ausnutzung der Gastfreundschaft und der Strafnachlass wegen teilweiser Zurechnungsfähigkeit heben sich gegenseitig auf. Dazu kommen – in Fortsetzung – drei Monate Haft, weil Caciula zunächst seinen Vater des Mordes beschuldigt hatte. Wegen des verkürzten Verfahrens steht dem Angeklagten automatisch ein Drittel Strafnachlass zu. Macht also: 14 Jahre und zwei Monate Haft.

Die Verteidigung, die kommende Woche ihre Plädoyers halten wird, stuft die Tat weiter als Körperverletzung mit Todesfolge ein. Demnach hat Caciula, um sich vor den sexuellen Avancen der Tante zu schützen, einen Selbstverteidigungsgriff angewandt. Ausgelöst durch einen Schock infolge eines Drucks auf die Lymphdrüsen am Kehlkopf, verstarb Nicoleta Caciula an einem Herzinfarkt.

Auf der Grundlage dieser Einschätzung schloss Lorys Daniel Caciula 2019 am Landesgericht einen Vergleich über vier Jahre und zehn Monate Haft ab. Das Urteil wurde von der Kassation, die auf Mord plädierte, aufgehoben.

Das zweite Urteil zu diesem Fall, das Richterin Carla Scheidle am kommenden Freitag verkünden wird, ist also mehr oder weniger vorgegeben.

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