Grünes Licht
Bei der Förderung bilateraler Forschungsprojekte will das Land Südtirol auch in Zukunft mit dem Österreichischen Wissenschaftsfonds zusammenarbeiten. Grünes Licht hat die Landesregierung gegeben.
Seit drei Jahren arbeiten das Land Südtirol und der Österreichische Wissenschaftsfonds (FWF) bei Begutachtung und Förderung von bilateralen Forschungsprojekten zusammen. Der Startschuss zu den sogenannten „Joint Projects Südtirol-Österreich“ fiel am 25. Mai 2018, als Landeshauptmann Arno Komptascher und der damalige FWF-Präsident Klement Tockner in Bozen das erste Kooperationsabkommen unterzeichnet haben.
Dieses Abkommen galt ursprünglich bis zum 31. Dezember 2020. Nun wird es für weitere drei Jahre, bis zum 31. Dezember 2023, verlängert. Das hat die Landesregierung beschlossen. Dabei hat sie Landeshauptmann Kompatscher in seiner Funktion als Landesrat für Wissenschaft und Forschung ermächtigt, das diesbezügliche Abkommen zu unterzeichnen.
„Die Joint Projects Südtirol-Österreich sind in der Wissenschaftsgemeinschaft auf reges Interesse gestoßen“, betont Landeshauptmann Kompatscher, der damit rechnet, dass „mit der Erneuerung des Abkommens weitere Projekte folgen werden“.
Zur Kooperationsvereinbarung mit dem FWF haben sich im vergangenen Jahr weitere Abkommen gesellt, die auf eine Stärkung der Forschung in Südtirol und deren internationale Vernetzung abzielen. So arbeitet das Land auch mit dem Schweizerischen Nationalfonds (SNF), der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und dem Luxemburgischen Nationalfonds (FNR) zusammen.
Die jeweiligen Abkommen sehen vor, dass die Agenturen zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung in den Partnerländern als Lead Agency, also als federführende Agentur fungieren. Das heißt, sie nehmen die Projektanträge in Empfang und führen eine internationale Begutachtung durch ein Peer-Review-Verfahren, also eine qualitätssichernde Kreuzbegutachtung, durch.
Im Falle einer positiven Bewertung und einer Förderempfehlung entscheidet das Land Südtirol über die Förderung. Die Partneragentur – entweder FWF, SNF, DFG oder FNR – bestimmen ihren Länderanteil, während das Land Südtirol die Finanzierung des Südtiroler Projektanteils übernimmt. „Auf diese Weise werden nicht nur exzellente Forschungsprojekte gefördert, sondern auch die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Südtirol, Österreich, Deutschland sowie Luxemburg gestärkt“, sagt Landeshauptmann Kompatscher.
Bewilligungsrate liegt bei 23 Prozent
Seit Jahresbeginn 2019, seitdem beim FWF Projekte eingereicht werden können, sind insgesamt 30 Projektanträge eingegangen. Fünf davon wurden genehmigt, weitere acht befinden sich gegenwärtig noch in Begutachtung, 17 haben hingegen keine Förderempfehlung des FWF-Kuratoriums erhalten. Dass unter 21 bereits begutachteten Projekten fünf genehmigt worden sind, entspricht einer Bewilligungsrate von 23 Prozent und damit einem „ausgezeichneten internationalen Durchschnitt“, wie der Direktor in dem für Wissenschaft und Forschung zuständigen Landesamt, Manuel Gatto, betont.
Von den sechzehn im vergangenen Jahr beim SNF eingereichten Projekten sind hingegen drei genehmigt worden. Acht Projekte sind bis heute bei der DFG eingereicht worden, von diesen befinden sich fünf noch in Begutachtung, während die anderen drei keine Förderempfehlung erhalten haben.
Beim FWF und der DFG können Projektanträge kontinuierlich, das ganze Jahr über eingereicht werden, beim SNF immer bis 1. April eines jeden Jahres und beim FNR fällt die Einreichfrist dieses Jahr auf den 21. April.
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