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Der Eltern-Rekurs

Eine Gruppe von Schülereltern aus dem Burggrafenamt geht gerichtlich gegen den Fernunterricht vor. Aufgrund eines Präzedenzurteils mit guten Aussichten auf Erfolg – auch wenn die Aktion ohne konkrete Folgen bleiben wird.

von Karin Gamper

Alexander Bauer ist Anwalt in Bozen. Er vertritt eine Gruppe von Schülereltern aus dem Meraner Raum, die beim Verwaltungsgericht Rekurs gegen die Verordnung des Landeshauptmanns vom vergangenen 17. Februar eingereicht haben. Diese führte in Südtirol mit Verweis auf die hohen Infektionszahlen für alle Schulstufen erneut den Fernunterricht bis 28. Februar ein, in den „südafrikanischen Sperrgemeinden“ bis zum 8. März. Laut aktuellem Stand wird die Maßnahme für Mittel- und Oberschulen bis 14. März verlängert. 

Für die Rekurs-Eltern ist das nicht legitim.

Sie fordern, dass die Schüler umgehend in den Präsenzunterricht zurückkehren. Dies zum Wohle der Kinder und Jugendlichen, die ihrer sozialen Kontakte beraubt sind. Aber auch zum Wohle der Eltern, die auf Dauer mit Homeworking und Homeschooling überfordert sind – auch dies zum Nachteil des Nachwuchses.

Der Antrag der Eltern auf sofortige Aussetzung der Verordnung wurde vom Verwaltungsgericht Bozen bereits abgelehnt. Es sah die Voraussetzungen nicht gegeben. Die meritorische Verhandlung findet am kommenden 23. März statt.

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