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Vater schwängert Tochter

Gerichtsgebäude in Bozen

Ein Inzest-Fall befasst die Strafjustiz: Ein 51-jähriger Südtiroler soll seine minderjährige Tochter mehrfach sexuell missbraucht und geschwängert haben. Die Mutter ist ebenfalls angeklagt.

von Thomas Vikoler

Es gibt im Strafgesetzbuch einen Artikel (564), in dem der Begriff des „öffentlichen Ärgernisses“ („scandalo pubblico“) vorkommt. Dieses ist gegeben, wenn gegen das sogenannte Inzest-Tabu verstoßen wird, also Sex mit einem Nachkommen oder Schwester bzw. Bruder stattfindet.

Der Nachweis dafür ist in einem erschreckenden Fall aus Südtirol, der am Donnerstag am Landesgericht verhandelt wurde, zweifellos gegeben. Bei einer 17-jährigen Frau mit kognitiver Beeinträchtigung wurde im Februar 2019 eine Schwangerschaft festgestellt. Ein DNA-Test ergab, dass der eigene Vater der Vater des (ungeborenen) Kindes ist. Es folgte eine Abtreibung.

Und der Vater, ein 51-Jähriger, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bozen in U-Haft genommen.

Die Ermittlungen zur Schwangerschaft hatten ergeben, dass der Mann seine Tochter mehrfach sexuell missbraucht hatte. Über einen Zeitraum von drei Jahren, beginnend als die Tochter 14 Jahre alt war.

Die Tochter wurde dazu von der Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens angehört. Gegen den Vater wurde schließlich Anklage wegen erschwerter sexueller Gewalt gegen eine Minderjährige und Verletzung des Inzest-Artikels 564 erhoben. Allein auf dieses Delikt steht eine Höchststrafe von acht Jahren.

Mit angeklagt zu denselben Tatbeständen ist die 54-jährige Ehefrau des Mannes. Sie habe dazu beigetragen, die kriminellen Absichten des Ehemannes gegen seine Tochter zu verstärken, heißt es in der Anklageschrift. Die Frau habe ab 2018 von dem sexuellen Missbrauch gewusst und nichts dagegen unternommen. Nicht nur das: Sie habe es zugelassen, dass der Mann das Ehebett mit der Tochter teilte.

Die Vorverhandlung am Donnerstag zu diesem Fall wurde auf den 19. März vertagt. Da soll entschieden werden, ob der Fall in einem verkürzten Verfahren abgehandelt, oder ob ein Hauptverfahren eingeleitet wird.

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