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Tag der Entscheidung

Hauptverfahren oder Archivierung: Am Landesgericht wird am Mittwoch über die strafrechtliche Zukunft von Landesrat Daniel Alfreider in der Hütten-Affäre befunden. 

Es kommt nicht oft vor, dass in einer Vorverhandlung Zeugen angehört werden, insbesondere wenn von der Verteidigung kein verkürztes Verfahren beantragt worden ist. Im Rahmen des Strafverfahrens gegen Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider zur sogenannten Hütten-Affäre wurden gleich drei Personen in den Zeugenstand gerufen: Sein Bruder, seine Mutter und der Feuerwehrkommandant von Corvara. In ihren Aussagen ging es um die Frage, ob Alfreider, dem die Staatsanwaltschaft Falscherklärung und mehrere Bauvergehen vorwirft, von der Existenz einer Hütte in Corvara Kenntnis hatte oder nicht. Die einhellige Darstellung lautete: In der Familie Alfreider war wiederholt von der Existenz einer Hütte die Rede, die später von einer Mure mitgerissen wurde und von der Familie nach Kolfuschg verlegt werden sollte.

Der Bauantrag dazu wurde im Verlauf des Strafverfahrens zurückgezogen.

Das ist der vielleicht heikelste Punkt des Verfahrens, die mögliche Falscherklärung zu einer Bestandskubatur von 263,3 Kubikmetern.

Zu zwei der drei verlegten bzw. wiederaufgebauten Hütten in Kolfuschg bzw. am Grödner Joch wurden inzwischen Sanierungs-Baukonzession ausgestellt. Aus diesem Grund gehen Alfreiders Verteidiger Karl Zeller und Carlo Bertacchi davon aus, dass hierzu keine große Gefahr der Einleitung eines Hauptverfahrens gegen ihren Mandanten besteht.

Ein Hauptverfahren käme Alfreider politisch höchst ungelegen.

Eine gewisse Wende in diesem Fall brachten allerdings die Abhörprotokolle aus einem anderen Verfahren, die nahelegen, dass SAD-CEO Ingemar Gatterer und Generaldirektor Mariano Vettori die Ermittlung gegen den damals angehenden Landesrat befeuert haben. Dazu will die Verteidigung in den Plädoyes zur Vorverhandlung am heutigen Mittwoch eine Reihe von Dokumente zu einem Komplott gegen Alfreider vorlegen.

Richter Emilio Schönsberg muss über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einleitung eines Hauptverfahrens freilich aufgrund der – auch in der Vorverhandlung – gesammelten Beweismittel entscheiden: Gibt es Anhaltspunkte für von Alfreider begangene Straftaten oder nicht?

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