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Geplatzter Deal

Im Strafverfahren zum Kindsmord in Lana einigen sich Anklage und Verteidigung auf eine Strafe von zwei Jahren Haft für die Rumänin Simona H.. Doch die Strafe dürfte am Ende etwas höher ausfallen.

von Thomas Vikoler

Mehrere Monate wurde gegen sie zum Verdacht der vorsätzlichen Tötung ihres Neugeborenen ermittelt – bis die Staatsanwaltschaft den Tatbestand auf Kindstötung nach Strafrechtsartikel 578 zurückstufte.

Nun will Simona H., die 26-jährige Erntehelferin aus Tarna Mare in Rumänien, ihr Strafverfahren abschließen. Mit einem gerichtlichen Vergleich. Doch der kam bei der Vorverhandlung am Donnerstag am Landesgericht nicht zustande.

Richterin Carla Scheidle vertagte auf den 18. Februar.

Es geht um einen Fall, der im September 2019 für nationales Aufsehen sorgte. In Lana fand ein Fußgänger in einer Hecke entlang eines Spazierweges ein totes Neugeborenes.

Die Mutter, Simona H., wurde unter dringendem Tatverdacht festgenommen und nach einiger Zeit in U-Haft bzw. Hausarrest wieder auf freiem Fuß gesetzt.

Aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft geht nun hervor, wie sich die Tat in Lana abgespielt haben dürfte: Die junge Frau aus Rumänien brachte ihr Kind auf einer Wiese in der Nähe des Bauernhofs zur Welt, in dem sie als Äpfelklauberin arbeitete. Bei der Geburt waren laut Erkenntnissen der Ermittler keine weiteren Personen anwesend.

Das Neugeborene war ein Bub, er war 51 Zentimeter groß und wog genau 3.350 Gramm.

Die Tötung des Babys erfolgte durch Ersticken, ihm wurde die Luftzufuhr abgedrückt.

Für die Staatsanwaltschaft besteht kein Zweifel daran, dass sich die Mutter in einem Zustand der materiellen und moralischen Verwahrlosung befunden hat, eine Voraussetzung zur Erfüllung des Strafbestandes der Kindstötung.

Amanda Cheneri und Nicola Nettis, die beiden Bozner Anwälte der Beschuldigten, führen seit Monaten Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft über eine Strafzumessung für ihre Mandantin. Beide Seiten haben sich inzwischen auf die Minimalstrafe von zwei Jahren Haft geeinigt. Anders ausgedrückt: Die Staatsanwaltschaft hat keine Einwände gegen dieses Strafmaß.

Bei der Vorverhandlung hätte der Deal mit der Justiz geschlossen werden sollen, doch die Justiz spielte nicht mit. Vorverhandlungsrichterin Carla Scheidle hat offenbar Bedenken über die Höhe des vereinbarten Strafmaßes und vertagte. Daraus lässt sich schließen, dass die Strafe am Ende etwas höher ausfallen wird als die zwischen Anklage und Verteidigung vereinbarten zwei Jahre Haft.

Der Strafrahmen für Kindsmord liegt zwischen vier und zwölf Jahren, für die Strafzumessung gibt es ein automatisches Drittel Strafnachlass. Auch bei einer Haftstrafe um die drei Jahre müsste Simona H. nicht zurück in Haft.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (5)

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  • reindl

    ………ihm wurde die Luftzufuhr abgedrückt………………. Da kann man nicht mehr schreiben „““““““““““““““““ dass sich die Mutter in einem Zustand der materiellen und moralischen Verwahrlosung befunden hat,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,Leute, das ist MORD!!!!!!! Und die Staatsanwälte sicher auch Eltern, was denken die sich?????? Die müssen über sowas urteilen, und dann liest man,,,,,,,,auf freien Fuss,,,,,,,,,,,,,,,,so wie auch beim Unfallverursacher von Luttach, wird auch eine gewisse Schuld den Toten gegeben,um einen Strafnachlass zu erlangen, ich versteh die Welt nicht mehr, Mord ist laut Gestz nicht gleich Mord, ja was ist dann Mord??????????????

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