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Sauer auf Gabi

Warum Volksanwältin Gabriele Morandell einen „Bock“ geschossen hat – und Kinderanwältin Daniela Höller jetzt um ihr Gehalt bangen muss.

Von Matthias Kofler

Heute wird im Landtag ein Gesetzentwurf von Präsident Sepp Noggler begutachtet, der die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle vorsieht. Brisant: Ein Netzwerk von Vereinen distanzierte sich auf einer PK vom Noggler-Papier, da es die meisten ihrer Forderungen missachte und eine sinnvolle Einrichtung der Stelle untergrabe.

Die Antidiskriminierungsstelle soll Personen vor Benachteiligung schützen und zu einer Kultur des Respekts beitragen. Auf Drängen der Vereine wurde die Stelle 2011 vom Landtag beschlossen – eingerichtet wurde sie allerdings nie. Da die Vereine den Druck erhöhten, lenkte Noggler im Dezember 2019 ein und garantierte die Einrichtung einer unabhängigen Antidiskriminierungsstelle, die aus organisatorischen Gründen der Volksanwaltschaft zugeordnet werden soll.

Das Landtagspräsidium und die Ombudsstellen werkelten ein halbes Jahr am Gesetzentwurf herum – doch die interessierten Verbände wurden dabei offenbar nicht miteinbezogen. „Die Antidiskriminierungsstelle soll jetzt in ihrem Auftrag gravierend geschwächt werden und ihre Unabhängigkeit verlieren“, kritisiert Matthäus Kircher, Geschäftsführer der OEW.  So sehe der Entwurf das Merkmal „Geschlecht“ nicht mehr vor. „Bis heute ereignen sich aber die meisten Diskriminierungen in Hinblick auf das Geschlecht der betroffenen Person. So droht die Antidiskriminierungsstelle zur Farce zu werden“, warnen die Vereine.

Das Landtagspräsidium reagiert überrascht auf die harschen Vorwürfe. Noggler und Co. waren fest davon ausgegangen, dass Volksanwältin Gabriele Morandell das Gespräch mit den Vereinen gesucht und diese bei der Ausarbeitung des Konzepts involviert habe. Schließlich wusste Morandell seit einem halben Jahr, dass die Stelle bei ihr angesiedelt wird.

Am vergangenen Freitag folgte die böse Überraschung: Das Vereinsnetzwerk hatte am Vortag per Mail einen fertigen Gesetzentwurf ausgeschickt. Bei einer Aussprache mit Volksanwältin Morandell, Gleichstellungs-Präsidentin Ulrike Oberhammer, Gleichstellungsrätin Michela Morandini und Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller mussten Kircher und Co. jedoch zur Kenntnis nehmen, dass der Landtag schon Nägel mit Köpfen gemacht hatte. Morandell gestand zwar, dass ihr ein Versäumnis unterlaufen sei, führte dieses aber auf die Corona-Krise zurück: Aufgrund des Kontaktverbots sei es monatelang nicht möglich gewesen, die Vereine zu einer Aussprache einzuladen. Allerdings sind die Beschränkungen erst im März in Kraft getreten, zudem hätte Morandell per Mail oder Videokonferenz durchaus Kontakt zu den Vereinen aufnehmen können.

Der Landtag muss nun darüber befinden, ob die Behandlung des Entwurfs ausgesetzt wird. Das Problem: Daniela Höller lässt sich seit ihrer Wahl zur Jugendanwältin das Gehalt von 5.000 Euro brutto nicht auszahlen, da ihr als Freiberuflerin pensionsrechtliche Nachteile entstehen könnten. Mit dem neuen Gesetz sollen die Probleme beseitigt werden, wodurch Höller rückwirkend die „eingefrorenen“ Gehälter überwiesen werden. Die Kinderanwältin hat also kein Interesse an einer weiteren Verzögerung.

Apropos Gehalt: Laut Noggler-Gesetz sollen die Entschädigungen der Kinderanwältin und der Gleichstellungsrätin um 1.000 Euro erhöht werden, während jene der Volksanwältin (10.500 Euro brutto) um 2.000 Euro reduziert wird. Allerdings greift die Neuerung erst mit der neuen Legislatur. Morandini und Höller pochten gestern auf einer informellen Anhörung auf eine sofortige Aufstockung. Die Opposition war der Anhörung ferngeblieben, weil Organisatorin Magdalena Amhof mehrere institutionelle Abläufe nicht eingehalten habe und die Vertreter der Ombudsstellen nicht an der Behandlung des Gesetzes im Ausschuss teilnehmen lasse.

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