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Museen öffnen wieder

Bereits besucht werden kann das Pharmaziemuseum in Brixen. (Foto: LPA/Pharmaziemuseum)

Nach dem Corona-bedingten Zutrittsstopp lebt auch Südtirols Museenlandschaft Schritt für Schritt wieder auf. Unter strengen Schutzmaßnahmen sind erste Museen wieder zugänglich.

Viele der rund 140 Museen und Sammlungen, die Südtirols Museumslandschaft bilden, öffnen nach einer Winterpause normalerweise im Fühling ihre Tore für die Besuchenden. Diese Öffnungen waren in diesem Jahr angesichts der Corona-Notmaßnahmen nicht möglich. Auch die ganzjährig geöffneten Museen mussten ihre Türen für das Publikum schließen.

Museumsöffnungen ab 11. Mai möglich

Nach zwei Monaten Lockdown macht das in der vergangenen Woche veröffentlichte Landesgesetz zur Corona-Phase 2 eine Wiedereröffnung der Museen wieder möglich. So haben am gestrigen Montag (11. Mai) bereits einige Museen einen eingeschränkten Publikumsverkehr aufgenommen, darunter das Pharmaziemuseum in Brixen, das Bauernmuseum im Tschötscherhof und das Trachtenmuseum in Kastelruth, das Schulmuseum in Tagusens (Gemeinde Kastelruth) und die Galerie Foto Forum in Bozen.

Hygiene- und Schutzregeln sind zu befolgen

Dabei gilt es sowohl für die Museumsbetreiber als auch für die Museumsgäste, die allgemeinen Hygiene- und Schutzregeln zu beachten, besonders die Abstandsbestimmungen, ein gestaffelter Zutritt und der Mund- und Nasenschutz.

Informationen zu den Museen, den Öffnungen und den Angeboten sind im Museumsportal www.museen-suedtirol.it zu finden. Informationen für die Museen und Museumsbeteiber, die gesetzlichen Bestimmungen und die Empfehlungen zur Wiedereröffnung hat das zuständige Landesamt für Museen und museale Forschung auf der Landeswebseite zu den Museen unter der Adresse www.provinz.bz.it/museen gesammelt.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (1)

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  • tiroler

    Es wäre interessant zu wissen ob die Mitarbeiter der Museen den vollen Lohn bekamen, obwohl sie nicht arbeiten mussten, oder ob auch sie Lohnausgleich in Höhe vo 70% erhalten wie Bedienstete in der Privatwirtschaft.

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