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„Wirr und irr“

LH Arno Kompatscher mit EU-Parlamentspräsident Antonio Tajani in Brüssel

Der ehemalige EU-Parlamentspräsident und SVP-Freund Antonjo Tajani habe Südtirol beleidigt, kritisiert Sven Knoll.

Als „wirr und irr“ bezeichnet der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Sven Knoll, die beleidigenden Aussagen des ehemaligen EU-Parlamentspräsidenten, Antonio Tajani, der in einem Interview mit EL ESPAÑOL die Süd-Tiroler als Störenfriede abstempelt, „mit denen Italien viele Jahre Probleme hatte“, und der die Forderung nach Selbstbestimmung mit lebenslänglichem Gefängnis bestrafen möchte. Tajani hat offenkundig nicht nur von der Geschichte Süd-Tirols keine Ahnung, sondern auch von den Menschenrechten und den Gesetzen des italienischen Staates keinen blassen Schimmer.

Antonio Tajani sei daran erinnert, dass sich Süd-Tirol die Zugehörigkeit zu Italien nicht freiwillig ausgesucht hat und es Mussolini war ― dessen positiven Errungenschaften Tajani ja so lobenswert findet ― der die Süd-Tiroler grausam unterdrückt hat und kulturell auslöschen wollte.

Wenn schon, bereitet Italien Süd-Tirol wirtschaftlich und politisch laufend Probleme, aber sicher nicht umgekehrt, so der Landtagsabgeordnete Sven Knoll.

Nicht minder sinnbefreit ist auch Tajanis Aussage, wonach es innerhalb eines Staates nur ein Vaterland geben kann und die Forderung nach Selbstbestimmung in Italien daher mit lebenslanger Gefängnisstrafe sanktioniert wird.
Nicht Italien, sondern Österreich ist das Vaterland Süd-Tirols. Nur deswegen hat Süd-Tirol überhaupt eine Autonomie. Dies in Frage zu stellen, bedeutet nichts anderes, als die Grundlage der Süd-Tirol-Autonomie in Frage zu stellen.

Die Süd-Tiroler Freiheit erinnert Tajani daran, dass das Selbstbestimmungsrecht der Völker in Artikel 1 der UN-Menschenrechtspakte verankert ist und diese Rechte in Italien sogar per Verfassung anerkannt wurden. Tajani sollte sich daher eingehender informieren, oder noch besser, einfach schweigen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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