„Arzt zahlte keine Steuern“
Ein Bozner Arzt soll in zwei Jahren Einnahmen von insgesamt 450.000 Euro am Fiskus vorbeigeschmuggelt haben.
Die Finanzpolizei von Bozen berichtet von einem Fall einer totalen Steuerhinterziehung. Ein Bozner Neurochirurg soll in zwei Jahren Einnahmen von insgesamt 450.000 Euro am Fiskus vorbeigeschmuggelt haben.
Ins Netz gegangen ist der Arzt den Beamten bei Kontrollen von Freiberuflern. Beim Chirurg sei aufgeschienen, dass er weder eine Steuererklärung eingereicht noch anderweitig Steuern gezahlt hat.
Bei genaueren Kontrollen habe sich schließlich herausgestellt, dass der Bozner Arzt in den Jahren 2016 und 2017 insgesamt 450.000 Euro am Fiskus vorbeigeschmuggelt hat. Die Steuern hätten sich auf rund 100.000 Euro belaufen.
Laut Finanzpolizei ist der Neurochirurg in verschiedenen Krankenhäusern und Privatkliniken in Südtirol und in anderen Provinzen Norditaliens tätig. Er habe zwar reguläre Rechnungen für seine Leistungen ausgestellt, aber keine Steuern bezahlt oder erklärt.
Der Mann wurde der Agentur für Einnahmen gemeldet, die weitere Überprüfungen vornimmt, die genaue Steuerschuld berechnet und die vorgesehenen Strafen ausstellt. Laut Finanzpolizei kann sich die Strafe auf 120 bis 240 Prozent der nicht erklärten Steuern belaufen.
Der Arzt wurde weiters der Staatsanwaltschaft gemeldet, die strafrechtlich Relevantes prüfen muss.
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Kommentare (3)
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andreas
Die lassen handeln, wenn er oder sein Anwalt gut verhandeln und er gleich zahlt, könnte er mit insgesamt 150.000 Euro wegkommen.
drago
Ich weiß nicht, ob jemand wirklich so blöd sein kann, reguläre Rechnungen auszustellen und keine Steuererklärung abzugeben. Da glaube ich fast noch eher, dass die Finanz bei ihren Überprüfungen etwas übersehen hat, da die Finanz wie alle (Polizei)behörden nur die Schuldbeweise sammelt und auf Entlastungsbeweise keinen Wert legt. Ich habe diesbezüglich schon die interessantesten Dinge mit der Agentur für Einnahmen erlebt.
ollaweilleiselber
450.000 Euro Erträge oder 450.000 Euro Gewinn?
100.000 Euro an Steuern, bei 450.000 Euro Gewinn kann nicht stimmen.
100.000 Euro an Steuern, bei 450.000 Euro an Erträgen kann auch nicht stimmen, denn bei nicht geführter Buchhaltung und nicht eingereichter Einkommenserklärung erkennt der Fiskus keine Kosten an, also wäre Erträge = Gewinn, und da stimmen die 100.000 Euro an Steuern schon wieder nicht.
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