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Bankett für die Königin

Die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof wirft Alt-LH Luis Durnwalder im letzten Sonderfonds-Verfahren Vorsatz vor. Und fordert von ihm 23.642 Euro Schadenersatz.

von Thomas Vikoler

Am 18. Oktober 2012 rückte ein Dutzend Finanzer im Landhaus I an. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurden meterweise Akten zum sogenannten Sonderfonds des Landeshauptmannes beschlagnahmt. Damit wurde bekannt, dass gegen den damaligen Landeshauptmann Luis Durnwalder ermittelt wurde.

Der Betroffene zeigte sich erbost über die – von avisierten Pressefotografen festgehaltene – Aktion.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte Durnwalder davon Abstand nehmen müssen, Gelder aus dem Sonderfonds zu nutzen. Dieser Ansicht ist jedenfalls die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof, die am Donnerstag auf einer Verhandlung vor der Rechtsprechenden Sektion die Verurteilung Durnwalders zur Zahlung von 23.642 Euro Schadenersatz beantragte.

Es handelt sich um Ausgaben, die zwischen dem 18. Oktober 2012, dem Tag der Beschlagnahme, und März 2013 aus dem SoFo getätigt wurden. Im März 2013 wurde der Sonderfonds per Beschluss des Landtages und als Folge der Rechnungshof-Ermittlung abgeschafft.

Die Staatsanwaltschaft wirft Durnwalder – anders als im vorangegangenen großen SoFo-Verfahren – Vorsatz vor. Anders ausgedrückt: Er habe von der Problematik seiner Gebarung gewusst und trotzdem weiter Geld entnommen.

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