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Rom zieht Rekurs zurück

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Zur Ausübung des Einzelhandels in Gewerbegebieten hat die römische Regierung den Rekurs gegen Südtiroler Bestimmungen zurückgezogen. „Die Gesetzeslage ist somit ein für alle Mal geklärt“, freut sich der hds.

Der Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol (hds) begrüßt die Entscheidung der römischen Regierung, ihren Rekurs gegen die Südtiroler Bestimmungen zur Einschränkung des Einzelhandels in Gewerbegebieten zurückzuziehen. Bekanntlich war zu diesem Thema noch ein Verfahren vor dem Höchstgericht ausständig.

„Das ist in autonomiepolitischer Hinsicht und für den Handel in Südtirol eine richtungsweisende Entscheidung, die definitiv das Kapitel rund um die Ausübung von Einzelhandel in Gewerbegebieten schließt“, zeigt sich hds-Präsident Philipp Moser erfreut, der in diesem Zusammenhang Landeshauptmann Arno Kompatscher und den Vertretern in Rom für ihren Einsatz in dieser Angelegenheit dankt.

Philipp Moser

Das Verfassungsgericht wurde mehrmals von der Zentralregierung angerufen, da diese der Auffassung war, dass die Südtiroler Norm zur Beschränkung des Einzelhandels in Gewerbegebieten auf sperrige Güter verfassungswidrig sei. Nun gebe es dafür keinen Grund mehr, da in der Zwischenzeit das Land Südtirol diese Bestimmung entsprechend überarbeitet und auch im neuen Raumordnungsgesetz verankert hat.

„Endlich haben wir mit diesem weiteren Akt gesetzliche Klarheit zur Regelung des Einzelhandels in den Gewerbegebieten erlangt. Zur Einschränkung des Einzelhandels auf sperrige Güter in den Gewerbegebieten dürfen einfach keine gesetzlichen Unsicherheiten bestehen“, betont Moser.

Dieser Schritt sei lediglich die Folge der geltenden Bestimmungen in der Raumordnung. Diese folge dem Prinzip, dass Einzelhandel vornehmlich in den Orten und bewohnten Gebieten ausgeübt werden könne und nur in bestimmten Ausnahmefällen – wie für sperrige Güter – in den Gewerbegebieten.

Entscheidend für diesen endgültigen klärenden Ausgang ist vor allem die neue Durchführungsverordnung zum Autonomiestatut im Bereich Handel von 2016, die die Gesetzeslage und die entsprechende autonome Kompetenz verfassungsrechtlich festigt.

Südtirol brauche lebendige Ortszentren im Tal und im ländlichen Raum. Diese würden wiederum von der Frequenz der Menschen leben, die sie aus den verschiedensten Gründen aufsuchen, meint der hds.

„Der Einzelhandel ist gemeinsam mit anderen ortsrelevanten Tätigkeiten wie der Gastronomie, dem ortsgebunden Handwerk und den Dienstleistungen ein wesentlicher Bestandteil dafür. Er soll deshalb in den Wohngebieten stattfinden, damit wir langfristig den hohen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wert eines belebten Ortes beibehalten können“, so hds-Präsident Philipp Moser.

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