Kein Ende

Thomas Ladurner
Das Strafverfahren gegen den freigesprochenen Anwalt Thomas Ladurner geht weiter. Im März findet die Berufungsverhandlung statt.
Es war ein spektakulärer Freispruch zu einem spektakulären Prozess, in dem die Anklage immerhin sechs Jahre Haft beantragt hatte.
Doch am 9. September vergangenen Jahres wurde der Meraner Anwalt Thomas Ladurner vollumfänglich freigesprochen. Weil es keine Straftat gegeben hat, wie es in der 130-seitigen Urteilsbegründung heißt.
Doch für Ladurner, der sich nach dem Freispruch sehr erleichtert gezeigt hatte, ist das Strafverfahren um eine Sachwalterschaft für eine betagte Meranerin nicht vorüber.
Die Staatsanwaltschaft hat, keineswegs überraschend, Berufung gegen den Freispruch eingelegt. Allerdings nicht zu allen sieben, sondern lediglich zu drei Anklagepunkten. Sie betreffen die beanstandete Unterschlagung von Geldern aus dem Vermögen der Frau, Übervorteilung einer wehrlosen Person und Falscherklärung. Auf eine Berufung zum Freispruch wegen eines Möbelverkaufs und einer Sachwalterschaft zu einem früheren Tischlerei-Betrieb wurde verzichtet.
Anders als das Strafgericht hält die Staatsanwaltschaft die Aussagen der mitbeschuldigten „badante“ Olga Barisheva offenbar weiter für glaubwürdig. Barisheva selbst hatte selbst einen gerichtlichen Vergleich abgeschlossen und war im Prozess gegen Ladurner als Belastungszeugin aufgetreten. Das Gericht hat bei der Staatsanwaltschaft Meldung über eine mögliche Falschaussage der Zeugin gemacht.
Die Berufungsverhandlung zum Freispruch für Ladurner findet im März kommenden Jahres vor dem Oberlandesgericht statt.
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Kommentare (6)
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tiroler
Glaubt wirklich jemand im Ernst, dass sich ein junger aufstrebender Anwalt, es notwendig hat, sich illegal zu bereichern? Unvorstellbar. Eine 130 seitige Urteilsbegründung soll jetzt plötzlich nicht wahr sein?
Ich wünsche dem Herrn Ladurner jedenfalls Glück und Durchhaltevermögen
marting.
glaubst du der ist heilig?
weil er so unschuldig ausschaut? oder weil er beim SVP Charlie arbeitet?
politikverdrossener
tiroler. wie naif bist Du eigentlich?.Erinnere Dich mal an einen Anderen der unbedachterweise in die falsche Rocktasche hineingelangt hat um seine Rechnung zu begleichen.
ollaweilleiselber
@ marting, @ politikverdrossener
Es gilt auch weiterhin die Unschuldsvermutung, wobei ein Freispruch in erster Instanz die Unschuldsvermutung bekräftigt.
Tatsache ist, dass die Pflegerin einen erheblichen Vermögensvorteil erreicht hat, was bei einem bestehenden Abhängigkeitsverhältnis Pflegerin-Pflegebedürftige prinzipiell bedenklich ist.
Wenn andererseits die pflegebedürftigen Person im Moment der Schenkung oder Testamenterstellung voll zurechnungsfähig war, und dieses auch dokumentiert ist, dann war es offensichtlich deren klar geäußerter Wille, der Pflegerin eine erhebliche Zuwendung zukommen zu lassen. Festzustellen inwieweit dabei der Sachwalter Ladurner involviert war fällt in die Kompetenz des Gerichts und nicht der Kommentareschreiben.
goggile
diejenigen Politiker die das gesamte justizsystem komplett veraändern zum positiven bekommen meine stimme.
meinemeinung
@oggile Du darfst nur ein Kreuz auf dem Stimmzettel machen ,Du bräuchtest 100erte
und merk Dir ,Geld regiert die Welt ,ist so ,war immer so und wird immer sein .