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Rätselhafter Tod

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Die Staatsanwaltschaft hat wegen des Todes einer 62-jährigen Inderin im Bozner Spital Anklage gegen fünf Ärzte erhoben. Es kommt zu einem zweiten Beweissicherungsverfahren.

Von Thomas Vikoler

Die Leiche der Frau lag über ein Jahr lang in einem Kühlfach der pathologischen Abteilung des Bozner Krankenhauses.

Der Grund: Die Staatsanwaltschaft hatte ein Ermittlungsverfahren gegen 17 Ärzte und Pfleger eingeleitet, welche die im Dezember 2015 im Alter von 62 Jahren verstorbenen Inderin behandelt hatten.

Der Tatverdacht: Fahrlässige Tötung.

Der Tod der Frau, Gattin eines Inhabers eines Elektrogeschäfts in der Bozner Dalmatienstraße, trat plötzlich und unerwartet ein: Eine Stunde vor ihrem Ableben hatte sie über ein Tablet Kontakt mit ihren Töchtern. Sie war zuvor auf eher ungewöhnliche Art und Weise ins Bozner Spital eingeliefert worden. Den Krankenwagen schickte das Bozner Krankenhaus, aus dem sie drei Tage zuvor entlassen worden war. Es hatte sich nämlich herausgestellt, das Blutproben vertauscht wurden. Die Entlassung der Inderin war also aufgrund der Blutprobe erfolgt, die sich auf eine andere Person bezog.

Die Staatsanwaltschaft leitete nach dem Tod der Frau ein Ermittlungsverfahren ein. Ein Beweissicherungsverfahren bestätigte, dass die Blutproben vertauscht worden waren, ergab aber auch, dass kein kausaler Zusammenhang mit dem Ableben der Frau bestand.

Daraufhin stellte der Voruntersuchungsrichter die Verfahren gegen zwölf der 17 Tatverdächtigen ein.

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die fünf verbliebenen Ärzte erhoben.

Bei der für Freitag angesetzten Vorverhandlung geschah Unerwartetes:

Richter Walter Pelino ordnete die Durchführung eines zweiten Beweissicherungsverfahrens an.

Er war beim Studium der Akten zum Schluss gekommen, dass das medizinische Gutachten aus dem ersten nicht den Erfordernissen der komplexen Sachlage entsprach. Also ein „schlechtes“ Gutachten.

Nun soll ein Gutachter-Kollegium, in dem u.a. ein Rechtsmediziner und ein Facharzt für Innere Medizin vertreten sein werden, den Fall neu beleuchten. Zu klären gelten dabei mögliche Verantwortlichkeiten der fünf Ärzte, gegen die Anklage erhoben worden ist.

Dies alles auf der Grundlage der für das erste Gutachten zusammengetragenen Akten. Denn die Verstorbene ist inzwischen – nach dem Jahr im Kühlzustand – in ihrem Herkunftsland Indien eingeäschert worden.

Auch ihr Ehemann ist inzwischen dorthin zurückgekehrt und hat seine Hoffnung nicht aufgegeben, dass die Verantwortlichen für den Tod seiner Frau verurteilt werden.

 

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