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Missachtete Regel

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Weil dem Sanitätsbetrieb bei einem Stellenwettbewerb ein Fehler unterlief, muss das Ergebnis annulliert und die Prüfung wiederholt werden. 

von Heinrich Schwarz

Das ging daneben: Im Wege des Selbstschutzes musste die Führung des Südtiroler Sanitätsbetriebes einen Beschluss vom Oktober 2017 annullieren, um einen Gerichtsstreit zu vermeiden. Denn dem Betrieb bzw. einer Prüfungskommission ist bei einem Stellenwettbewerb ein Fehler passiert.

Der Wettbewerb war im November 2016 ausgeschrieben worden. Es ging um die Besetzung einer Arztstelle für Plastische und wiederherstellende Chirurgie im Gesundheitsbezirk Brixen. Wie es in Zeiten des Ärztemangels so ist, war der Andrang alles andere als groß: Es gab nur eine Bewerberin.

Die Prüfung fand im Oktober statt. Allerdings bestand die Ärztin den mündlichen Teil der Prüfung nicht. Folglich nahm die Generaldirektion das negative Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens zur Kenntnis und fasste einen entsprechenden Beschluss.

Damit war das Kapitel aber noch nicht beendet: Die Ärztin reichte im vergangenen Dezember Rekurs beim Verwaltungsgericht ein. Darin fordert sie die Annullierung des Beschlusses und sämtlicher damit zusammenhängender Akten und Maßnahmen.

Wie die Generaldirektion des Sanitätsbetriebes jetzt selbst festgestellt hat, wurde eine Bestimmung missachtet.

LESEN SIE IN DER DIENSTAG-AUSGABE DER TAGESZEITUNG:

  • Alle Details zum Fehler und zur Wiederholung der Prüfung
  • Warum der Sanitätsbetrieb dennoch froh sein kann
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