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„Meine Rausch-Fahrt“

Drunk woman driving car with beer in handRosmarie Lochmann aus Wiesen/Pfitsch hat vor drei Jahren mit 2,64 Promille Alkohol im Blut das Firmenauto zu Schrott gefahren. Verletzte gab es keine. Das Strafmaß empfindet sie als Schikane: Insgesamt drei Jahre muss sie auf den Führerschein verzichten.

von Erna Egger

„Ich wurde gestraft genug. Dass mir jetzt nochmals der Führerschein um ein Jahr entzogen wird, finde ich mehr als ungerecht.“ Rosmarie Lochmann aus der Gemeinde Wiesen/Pfitsch versucht erst gar nicht, ihre Gesetzesübertretung zu beschönigen. „Ich habe einen großen Fehler. Aber zwei Jahre Führerscheinentzug hätten ausgereicht“, ist sie der Meinung.

Aber der Reihe nach: Im Jahre 1977 hat die damals 18-jährige Frau aus dem Wipptal den Führerschein gemacht. Bis zum Jahre 2012 fuhr sie unfallfrei.

Dann kam der fatale Tag:

Am 2. Juli war Lochmann zu einer Geburtstagsfeier geladen. Mit dem Firmenauto, das die Sekretärin vom Betrieb schon seit Jahren zur Verfügung gestellt bekam, fuhr sie nach Sterzing. Um 22.00 Uhr kam es dann zum Unfall: Sie prallte mit dem Fahrzeug auf eine kleine Mauer. Das Auto hatte Totalschaden. Andere Fahrzeuge und Personen waren beim Unfall nicht involviert. „Vom Unfallhergang weiß ich nichts mehr. Ich bin erst im Krankenhaus aufgewacht, wo mir Blut abgenommen wurde“, schildert die 56-Jährige.

Das Resultat: 2,64 Promille.

„Ich kann mir diesen hohen Alkoholgehalt bis heute nicht erklären: Normalerweise kann man mit einem so hohen Wert ja nicht mehr stehen.  Und ich hatte nicht so viel getrunken und schon gar nicht habe ich Superalkohol konsumiert“, betont Lochmann, die eine Verwechslung der Blutproben nicht ausschließt.

Um 1.00 Uhr nachts durfte sie das Krankenhaus verlassen und schon tags darauf war sie wieder pünktlich bei der Arbeit.

Das hohe Strafmaß, dass vom Gericht in der folgenden Verhandlung verkündet wurde, ließ sie dann vom Hocker fallen: Lochmann wurde zu zwei Jahren Bewährung verurteilt und der Führerschein wurde ihr für zwei Jahre entzogen.

Die Begründung: „Weil ich mit dem Firmenauto unterwegs war und einen Unfall verursacht habe. Die Bestätigung des Arbeitgebers, dass ich berechtigt war, mit dem Fahrzeug zu fahren, und dass dieses ausschließlich von mir benutzt wurde, zählte dabei nicht“, sagt sie.

Es folgte für zwei Jahren die übliche Prozedur: Regelmäßig musste Lochmann

Blutproben abliefern und die Termine beim Psychologen wahrnehmen. Am 12. August 2014 erhielt die Frau den Führerschein wieder zurück. „Weil ja die Blutproben alle in Ordnung waren“, schildert die Frau.

Damals hoffte sie, dass alle Unannehmlichkeiten ein Ende haben.

Dem ist aber nicht so: Am 13. Jänner fand dann die zweite Verhandlung vor Gericht statt. Das Urteil, das dort verkündet wurde, muss Lochmann erst noch verdauen: Für ein weiteres Jahr wird ihr nun der Führerschein entzogen und sie muss eine Revisionsprüfung ablegen.

Am 20. März wurde nun der Lappen wieder eingezogen. „Ich gebe zu, dass ich einen großen Fehler gemacht habe. Aber bei solchen Vergehen wird man in Südtirol nicht mehr wie ein normaler Bürger, sondern wie ein Schwerverbrecher behandelt. Andere, die hingegen einen Toten zu beklagen haben, werden nur zu zwei Jahren auf Bewährung und zu einem Jahr Führerscheinentzug verdonnert. Da frage ich mich schon, wo die Gerechtigkeit bleibt und ob wirklich das Gesetz für alle gleich ist“, macht sie ihrem Zorn Luft. Sie glaubt: „Zwei Jahren Führerscheinentzug wäre Strafe genug gewesen.“

Nur mit einem Umstand kann sie sich trösten: „Wenn man es gewohnt war, immer mobil zu sein, ist es schwer, ohne Fahrerlaubnis auszukommen. Zum Glück brauche ich diese aber nicht, um zur Arbeit zu kommen, weil mich ein Kollege mitnimmt. Sonst könnte ich noch um meinen Job und somit um meine Existenz bangen.“

 

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