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Der zweite Anlauf

Alex Schwazer

Der Bozner Voruntersuchungsrichter Walter Pelino startet nach der unbefriedigenden Auslieferungs-Entscheidung im Fall Schwazer ein neues Rechtshilfeansuchen. Er fordert die Herausgabe des gesamten Urins.

von Thomas Vikoler

Der Streitfall um die Überstellung der Urin-Probe von Alex Schwazer könnte bald zu einem internationalen Medien-Thema werden. Bisher hat vornehmlich die italienische und lokale Presse darüber berichtet, für die nächsten Tage sind große Artikel bundesdeutscher Medien angekündigt.

Was der unglaublichen Doping-Causa, in der der internationale Leichtathletikverband IAAF eine mehr als zweifelhafte Rolle spielt, eine neue Wendung geben dürfte. Der von der Hackergruppe Fancy Bear geleakte Mail-Verkehr zeigt, auf welche Weise die IAAF auf das Kölner Labor für Biochemie und die deutsche Justiz Einfluss zu nehmen versuchte.

Wie berichtet, hat das Oberlandesgericht Köln am 14. Juli die Überstellung von Schwazers Urin ins Carabinieri-Labor von Parma genehmigt. Allerdings lediglich zehn Milliliter der A-Probe, so wie von den Anwälten der IAAF gefordert.

Oberst Giampietro Lago, Leiter des RIS-Labors und Gerichtsgutachter im Beweissicherungsverfahren, schreibt in einem Brief an den Bozner Voruntersuchungsrichter Walter Pelino: Die zehn Milliliter der A-Probe seien für einen DNA-Abgleich und die Klärung des Manipulationsverdachts ungenügend und unbrauchbar.

Denn sollte die am 1. Jänner 2016 bei Schwazer genommene Probe tatsächlich nachträglich geöffnet und mit Testosteron versetzt worden sein, müsste diese sowohl an der A- als auch an der B-Probe verifiziert werden. Und am gesamten Inhalt der beiden Gefäße. Allein die Entnahme des oberen Inhalts der A-Probe (ohne den Bodensatz) würde das Beweismittel verfremden.

Deshalb wird Richter Pelino in den nächsten Tagen einen neuen Antrag auf Rechtshilfe an die deutschen Behörden stellen. Auch unter der rechtlichen Voraussetzung, dass das Oberlandesgericht Köln faktisch seine Verfügung vom 30. Jänner 2017 außer Kraft gesetzt hat.

EINEN AUSFÜHRLICHEN ARTIKEL ÜBER DEN WETTLAUF UM DIE URIN-ÜBERBRINGUNG LESEN SIE AM FREITAG IN DER TAGESZEITUNG. UND:

Die zweifelhafte Begründung des Oberlandesgerichts Köln der Entscheidung, lediglich einen Teil der A-Probe auszuliefern.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (4)

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  • huggy

    Geht es da eigentlich noch um den Sportler, bzw. um sein eventuelles Vergehen ?
    MIr kommt vor da sind andere Interessen inzwischen wichtiger, Machtspielchen oder was ?? ich weiß nicht ??
    Mit diesem Sport hat das aber nun wirklich überhaupt nichts mehr zu tun.

  • prof

    Die WADA und IAAF sind sicherlich ein seriöser Verband.
    Vielleicht wird jetzt mein Kommentar veröffentlich.

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